Polizeibericht Völklinger Polizei ermittelt wegen Luftgewehren

Völklingen · Polizei ermittelt wegen Verstoß gegen Waffengesetz.

 Vier Luftgewehre in der Art, wie sie beim Kirmes-Schießen genutzt werden (Symbolfoto), brachten einem Völklinger den Besuch der Polizei ein.

Vier Luftgewehre in der Art, wie sie beim Kirmes-Schießen genutzt werden (Symbolfoto), brachten einem Völklinger den Besuch der Polizei ein.

Foto: picture-alliance/ dpa/Norbert Försterling

Das Transportieren von Luftgewehren brachte einem Völklinger den Besuch der Polizei ein. Denn diese wurde am Mittwochmittag informiert, dass gerade in der Gerhardstraße im Stadtteil Heidstock ein Mann vier „Langwaffen“ aus einem Auto genommen und in sein Haus gebracht habe. „Nach umfangreichen Ermittlungen“, so der Polizeibericht, „wurde schließlich die Wohnung des sichtlich überraschten Täters betreten und durchsucht. Es stellte sich heraus, dass es sich um vier Luftgewehre handelte, wie man sie auf dem Jahrmarkt verwendet“. Die dem ersten Eindruck nach unbedenklichen Waffen wurden dennoch vorerst sichergestellt, ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Zwar sind bestimmte Luftdruckwaffen in Deutschland frei verkäuflich (sie sind an einem fünfeckigen Stempel mit einem „F“ in der Mitte – für „frei“ – zu erkennen), doch für das öffentliche Tragen von Druckluftwaffen ist ein Waffenschein Pflicht. Ausnahmen sind das Transportieren einer nicht schussbereiten und verpackten Luftdruckwaffe etwa zu einem Schützenhaus oder auf ein Privatgrundstück, auf dem geschossen werden darf, wenn das Grundstück entsprechend gesichert ist. Geregelt ist dies alles im deutschen Waffengesetz.

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