Lorig: Es bleibt bei zehn Konzerten

Völklingen · Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU) und seine Mitarbeiter wollen nicht als „Spielverderber“ im Schillerpark hingestellt werden: Dem Veranstalter sei bekannt gewesen, dass zehn Konzerte die Obergrenze seien.

 Ein Konzert der Band Da Vinci Anfang Juli ließ den Streit um Ruhestörung im Schillerpark eskalieren. Es heißt, bei seinem leidenschaftlichen Statement für die Reihe habe Sänger Giovanni Burgio die Beschwerdeführer beleidigt. Er selbst streitet dies ab. Archivfoto: Jenal

Ein Konzert der Band Da Vinci Anfang Juli ließ den Streit um Ruhestörung im Schillerpark eskalieren. Es heißt, bei seinem leidenschaftlichen Statement für die Reihe habe Sänger Giovanni Burgio die Beschwerdeführer beleidigt. Er selbst streitet dies ab. Archivfoto: Jenal

Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU ) hat gestern den Eindruck zurückgewiesen, er habe die aktuelle Konzertreihe im Völklinger Schillerpark gestoppt. Er habe lediglich darauf hingewiesen, dass in einem reinen Wohngebiet maximal zehn solcher Veranstaltungen pro Jahr möglich seien, und dieser Rahmen sei am 10. August ausgeschöpft gewesen.

Das Pächter-Ehepaar des Parkhotels hatte ein Konzert für jeden Montagabend vom 1. Juni bis 14. September angekündigt. Das wären dann insgesamt 16 Veranstaltungen gewesen. Lorig sagte dazu, die Reihe "Summer-Open-Airs" im Schillerpark werde seit 2012 mit jeweils zehn Konzerten genehmigt, und dazu werde er auch weiter stehen, sofern die Spielregeln eingehalten würden. Dazu gehöre das Einhalten der zulässigen Lautstärke und das Ende um 22 Uhr, und dies sei bereits bei einem Einigungsgespräch Anfang Juli Thema gewesen. Dem Veranstalter habe es ansonsten freigestanden, "seine" zehn Konzerte in dem anvisierten Zeitraum bis 14. September zu verteilen. Nun werde beklagt, dass eine "Völklinger Band" nicht mehr zum Zuge komme - "aber", so Lorig, "man hätte die ja auch unter die ersten Zehn nehmen können".

Lorig fügte seinen Ausführungen eine ausführliche Stellungnahme von Unterer Bauaufsichtsbehörde und Rechtsamt im Rathaus bei. Lorigs Mitarbeiter weisen hier die Kritik des Völklinger Rechtsanwaltes Christoph Vogel (SZ vom 21. August) komplett zurück. Die Begrenzung auf zehn Konzerte ergebe sich zwingend daraus, dass nach der einschlägigen Freizeitlärm-Richtlinie nur für zehn so genannte seltene Ereignisse ein höherer Lärmwert als der reguläre zulässig sei - und zwar mit 70 Dezibel an der nächsten Wohnbebauung.

"Kein Volksfest"

Dem Veranstalter sei diese Begrenzung bekannt gewesen. Er habe die 16 Konzerte auf eigenes Risiko hin angekündigt, und Rechtsanwalt Vogel handele unredlich, wenn er die Stadt wegen dieser sechs überzähligen Konzerte als Spielverderberin hinstelle. Die "Summer Open Airs" seien als Veranstaltungsserie auch kein Volksfest im Sinne der von Vogel zitierten Landesverordnung. Dazu zählten Stadtfeste, Dorffeste, Kirmesveranstaltungen, Jahrmärkte, historische Feste, also in der Ortsgemeinschaft langjährig verankerte Feste für die Allgemeinheit. Und selbst wenn es um ein Volksfest gehe, müsse bei einer Erhöhung des Lärmwerts auf 70 dBA und einer Verlängerung in die Nachtzeit (ab 22 Uhr) stets auch der Schutz der Nachbarschaft berücksichtigt werden. In einem reinen Wohngebiet werde eine Ausweitung der Musikdarbietungen über 22 Uhr nicht in Betracht kommen. Rechtsanwalt Vogel verkenne nicht nur den Anwendungsbereich der Volksfest-Verordnung und erzeuge so beim Veranstalter, den Musikern und den Musikfreunden unbegründete Hoffnungen. Er schüre damit auch weiter den Konflikt mit den Anwohnern.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort