Leserbrief zum Thema Schrift am Saarufer

Völklingen · Beleuchtung würde Autofahrer ablenken

 So sah der „Völklingen“-Schriftzug 2011 aus – mit Beleuchtung. Ein SZ-Leser hat ihn damals abgelichtet. Archivfoto: Jörg Agostini

So sah der „Völklingen“-Schriftzug 2011 aus – mit Beleuchtung. Ein SZ-Leser hat ihn damals abgelichtet. Archivfoto: Jörg Agostini

Zum Artikel "Völklingen-Schriftzug am Luisenthaler Saarufer" - SZ vom 10. November

In dem Bericht teilen Sie mit, dass die Völklinger Stadtwerke - die de facto pleite sind - für eine neue Beleuchtung sorgen wollen. Eine Beleuchtung verstößt gegen den Paragrafen 33 der Straßenverkehrsordnung, da auch an die Autofahrer auf der Autobahn gezielt geworben wird; Beleuchtung lenkt diese deutlich ab. Die Stadtwerke werden sich dadurch bei Unfällen verantworten müssen.Der Gesetzgeber schreibt vor, dass es links und rechts von Autobahnen eine 100 Meter breite werbefreie Zone gibt - der Schriftzug steht nach Messungen 95 Meter von der Autobahn entfernt.

Ulrich Krichel, Völklingen

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