Leserbrief zum Thema EVS-GESETZ

Völklingen · Ratsmitglieder haben sich selbst entmachtet

Zum Artikel "Einschränkung geschah aus politischen Gründen" (28. Oktober)

Verwerflich, rechtswidrig, einfach skandalös sind die Machenschaften von Meiser und abermals Pauluhn und den GroKo-Landtagsabgeordneten um die Änderungen des EVS-Gesetzes. Letztere - die Mandatsträger Heib, Schmitt, Rink, Strobel, Finkler, Palm, Jost, Krutten sind nebenbei Stadt- oder Gemeinderatsmitglieder - tun dies mit dem Kunststück, sich selbst das örtliche Rats-Mitbestimmungsrecht wegzunehmen.

Zwar sind Aufgabentrennung von Bürgermeister und Ratsmitglied klar. Nun aber sollen zum Beispiel trotz originären Haushaltrechts eines Rates, diese Räte nicht über den EVS-Jahresabschluss, das Ergebnis und damit verbunden über die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung befinden. Ferner wurde erst kürzlich den Gemeinden die Umlageverpflichtung auferlegt. Darüber dürfen nicht Bürgermeister befinden, und auch nicht die, die selbst auch EVS Aufsichtsrat sind, über ihre eigene Entlastung.

Die Streichung von mindestens 18 Mitbestimmungspunkten, wie weitere Intransparenz fördernde EVS-Gesetz-Klitterungen sind zu revidieren. Stadt- und Gemeinderatsmitglieder im hiesigen Kreis, aber auch die Grünen und Linke-Fraktion in Saarlouis sind aufgefordert, bei diesem Machtmissbrauch und dieser Fremdbestimmung für eine (gerichtliche) Wiedereinsetzung einzutreten.

Werner Schmitt, Völklingen

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