Konzerte sind keine Volksfeste

Völklingen · Herr Rechtsanwalt Vogel versucht, diese privaten Konzertveranstaltungen im Wohngebiet als "Volksfest" darzustellen, damit mehr Veranstaltungen genehmigt werden könnten. Den Begriff des Volksfestes regelt Paragraf 60 b der Gewerbeordnung; "eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten" ist dafür notwendig, es geht um Veranstaltungen , die in Tradition und Brauchtum begründet sind. Dies trifft auf die privaten Konzerte des Hotels absolut nicht zu. Aus diesem Grund ist die von der Stadt angewendete Freizeitlärm Richtlinie anzuwenden, die maximal zehn Veranstaltungen zulässt. Es ist ebenfalls anzumerken dass nur ein Bruchteil der Veranstaltungen die zulässige Lautstärke einhält.

Ulrich Krichel, Völklingen

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