Neue Rechnung fürs Abwasser Jetzt kommt die gesplittete Kanalgebühr

Völklingen · Vor zwei Jahren kippte das Oberverwaltungsgericht eine Völklinger Satzung. Wie die Stadt die Gebühr kalkuliert hatte, die sie fürs Abwasser kassiert, sei nicht rechtens, sagten die Richter. Nun wird neu gerechnet, mit einer gesplitteten Abwassergebühr.

 Kanäle in Ordnung zu halten, ist kommunale Pflicht – und eine teure Angelegenheit; für die Kosten kassieren die Kommunen dann Gebühren. Unser BIld zeigt eine Kanal-Sanierung in Fürstenhausen.

Kanäle in Ordnung zu halten, ist kommunale Pflicht – und eine teure Angelegenheit; für die Kosten kassieren die Kommunen dann Gebühren. Unser BIld zeigt eine Kanal-Sanierung in Fürstenhausen.

Foto: Angelika Fertsch

Die Stadtverwaltung hat eine Änderung angekündigt und will in Bürgerversammlungen darüber informieren: Völklingen führt eine gesplittete Abwassergebühr ein. Dabei geht es darum, die bislang einheitliche Gebühr in zwei unterschiedliche zu trennen: zum einen eine Gebühr für Schmutzwasser, zum anderen eine Gebühr für Niederschlagswasser.

Und schon beginnt das Grummeln. „Niederschlagswassergebühr“? Ein neuer Begriff. Und Bürger ahnen Übles: eine neue Gebühr, das könne doch nur heißen, dass man mehr zahlen müsse. Warum die Stadt denn nicht offen und ehrlich sage, dass sie Gebühren erhöhen wolle, bekamen wir in der SZ-Lokalredaktion dieser Tage zu hören.

Aber darum, so ist es in der Stadt-Mitteilung zu lesen, geht es nicht: „Mehreinnahmen für die Stadt Völklingen werden nicht erzielt“, heißt es ausdrücklich. Die Kommune will vielmehr die Gebühren, die sie den Benutzern ihrer Kanäle abverlangt, anders aufteilen als bisher. Das muss sie tun, denn ihre alte Satzung zum Thema wurde 2016 vor Gericht für ungültig erklärt.

Die Schmutzwassergebühr werde wie bisher auf der Grundlage der verbrauchten Frischwassermenge berechnet. Heißt: Für genau die Portion Wasser, die man aus dem Hahn zapft oder durch die Toilette rauschen lässt, zahlt man auch die Kosten fürs Reinigen in der Kläranlage. Die Gebühr fürs Niederschlagswasser hingegen, das ebenfalls per Kanal Richtung Kläranlage fließt, wird danach berechnet, wie groß auf jedem Grundstück versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Flächen sind – Dächer, Einfahrten, Pflasterflächen. Wo Wasser im Boden versickern darf oder Gärten befeuchtet, fällt keine Gebühr an. Denn dabei wird ja keine städtische Einrichtung in Anspruch genommen.

Die Stadt will die Bürger nun bitten, per Fragebogen selber Auskunft zu geben über die Größe der versiegelten Flächen. Bei den Bürgerversammlungen, so heißt es, stünden kompetente Gesprächspartner aus der Stadtverwaltung und von der Firma ADN Consulting zur Verfügung, die erklären, wie das geht.

Viele andere Kommunen haben ihre Abwassergebühr längst gesplittet; die Umstellung war überall langwierig und kompliziert. Wegen dieser Mühen und – nicht zuletzt wegen der dazu gehörenden Kosten – hatte die Mehrheit im Völklinger Stadtrat sich lange gegen Änderungen bei der Berechnung der Abwassergebühr gesträubt.

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