Jetzt geht es an die schmutzige Wäsche

Saarbrücken/ Völklingen · Im Oktober 2014 bekam Jochen Dahm, damals Chef der Völklinger Stadtwerke, die fristlose Kündigung. Neun weitere Kündigungen folgten. Dahm klagt dagegen. Das Gericht will nun klären, von welchen Dahm-Aktionen Klaus Lorig, Aufsichtsratsvorsitzender und Oberbürgermeister, wann wusste.

 Gemeinsamkeit – das ist vorbei: Klaus Lorig (links) und Jochen Dahm 2003. Archivfoto: Bilderwerk

Gemeinsamkeit – das ist vorbei: Klaus Lorig (links) und Jochen Dahm 2003. Archivfoto: Bilderwerk

Beim Freitagmorgen-Termin im Saarbrücker Landgericht ist kein Parteien-Vertreter dabei, das Ganze dauert nur zehn Minuten. Maria Elisabeth Ewen, Vorsitzende Richterin der Kammer für Handelssachen III, verliest einen "Hinweis-, Auflagen- und Beweisbeschluss".

Ihr "Hinweis" geht an Dahm, der gegen seine Kündigung als Stadtwerke-Chef klagt. Er hatte ins Feld geführt, dass Klaus Lorig , Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke und - als Völklinger Oberbürgermeister - zugleich Vertreter des Gesellschafters Stadt, gewusst habe von Vorgängen, die Grund waren zur Kündigung. Die Richterin sagte, Dahms "Vortrag" sei im einen Fall "unsubstantiiert", im anderen "nicht schlüssig". Vier Wochen hat Dahm Zeit zur Stellungnahme.

Die "Auflage" erhalten die Stadtwerke , sie müssen Unterlagen nachreichen. Der Beweisaufnahme widmet sich das Gericht am 6. Mai. Im Mittelpunkt stehen Verträge, die Dahm im Alleingang geschlossen hat, am Aufsichtsrat vorbei. Erstens ein Ergänzungsvertrag zum Kreditvertrag mit der Saar-LB. Dabei erweiterte Dahm die Haftung; die Stadtwerke-Holding musste fortan einstehen für ein Darlehen, nicht mehr nur die Fischzucht-Muttergesellschaft GAV. Zweitens eine Bürgschaft für einen Kredit der Firma Ocean Swiss an die Fischzucht. Drittens Zahlungen an einen Stör-Lieferanten, die Dahm nicht absicherte. Vier Zeugen werden zum Termin geladen. Die Kammer wolle aufklären, wann Aufsichtsrat und Gesellschafter "Kenntnis von den entsprechenden Vorgängen hatten", erläutert Thomas Weiten, stellvertretender Pressesprecher des Gerichts.

Juristisch ist das "Wann" wichtig, weil davon Kündigungsfristen abhängen. Politisch wird es brisant, weil die Fragen, die das Gericht stellt, Klaus Lorigs Rolle in den Fokus rücken.

Zwischen Lorig und Dahm - einst enge Vertraute - beginnt spätestens jetzt das Waschen schmutziger Wäsche.

Der Prozess geht weiter am Freitag, 6. Mai, 9.30 Uhr, Landgericht Saarbrücken, Hardenbergstraße 2, Saal 17.

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