Hartnäckiger Verfolger sitzt erneut in Haft

Wehrden/ Saarlouis. Zwei Jahre hat sie gedauert, die Geschichte einer Verfolgung. Und selbst die Justiz hat ihr (noch) kein Ende setzen können: Ein 44-Jähriger, im April vom Amtsgericht Saarlouis wegen der fortgesetzten Belästigung einer 22-jährigen Wehrdenerin auf Bewährung verurteilt, hat der jungen Frau erneut nachgestellt

 Ständig fremden Blicken ausgesetzt: So wie die junge Frau auf unserem (gestellten) Bild wurde eine 22-jährige Wehrdenerin von einem 44-Jährigen verfolgt und belästigt. Der Mann sitzt nun im Gefängnis. Denn dieses so genannte Stalking ist strafbar. Foto: dpa

Ständig fremden Blicken ausgesetzt: So wie die junge Frau auf unserem (gestellten) Bild wurde eine 22-jährige Wehrdenerin von einem 44-Jährigen verfolgt und belästigt. Der Mann sitzt nun im Gefängnis. Denn dieses so genannte Stalking ist strafbar. Foto: dpa

Wehrden/ Saarlouis. Zwei Jahre hat sie gedauert, die Geschichte einer Verfolgung. Und selbst die Justiz hat ihr (noch) kein Ende setzen können: Ein 44-Jähriger, im April vom Amtsgericht Saarlouis wegen der fortgesetzten Belästigung einer 22-jährigen Wehrdenerin auf Bewährung verurteilt, hat der jungen Frau erneut nachgestellt. Damit hat er, wie Rudolf Böttcher vom Kriminaldienst der Völklinger Polizei am Freitag berichtete, massiv gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Am Donnerstag wurde er festgenommen. Nun, so sagt Böttcher, werde geprüft, ob seine Bewährung widerrufen wird.Über die Vorgeschichte hatten wir bereits berichtet. Die 22-jährige Studentin begegnet dem Mann zufällig in einem Warenhaus, in dem sie sich ein paar Euro dazuverdient. Er folgt ihr an alle möglichen Orte, obwohl sie ihm klar sagt, dass sie keinen näheren Kontakt wünsche. Er belästigt sie telefonisch, verbreitet im Internet und per E-Mail Gerüchte und Verleumdungen über sie, veröffentlicht Fotos von ihr. Die Wehrdenerin geht zur Polizei. Böttcher ermahnt den Mann. Doch die Verfolgung geht weiter, Sachbeschädigungen kommen hinzu. Der Mann wird verhaftet, freigelassen, unter Auflagen. Er missachtet sie, muss in den Knast bis zum Prozess. Das Gericht verurteilt ihn zu 18 Monaten Haft, auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und untersagt ihm den Kontakt zu der 22-Jährigen und ihrer Familie. Doch daran hält er sich keine zehn Tage. Böttcher und seine Kollegen haben den Mann erneut angezeigt. Wegen desselben Delikts, das im April zur Verurteilung führte: Verstoß gegen § 238 des Strafgesetzbuchs. Der sieht vor, dass Täter, die Personen unbefugt und beharrlich nachstellen, mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug - das so genannte Stalking ist kein Kavakiersdelikt. dd

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