Ganz verbieten ist nicht drin Großrosseln steuert Zuwachs bei Vergnügungsstätten

GROSSROSSELN · Geschlossen stimmte der Gemeinderat Großrosseln dem Vergnügungsstättenkonzept der Gemeinde zu. Mit Hilfe des von der Homburger Firma Argus Concept erarbeiteten Konzepts soll die Ansiedlung von Vergnügungsstätten „gesteuert, in sensiblen Bereichen ausgeschlossen und in weniger empfindlichen Bereichen maßvoll und verträglich mit anderen Nutzungen konzentriert werden“.

Bisher hat die Gemeinde durch Veränderungssperren und Bebauungspläne die Ausbreitung des Glücksspielgeschäfts verhindert. Ein pauschaler Totalausschluss in der Gesamtgemeinde ist rechtlich jedoch nicht möglich. „Wir können und dürfen nicht nur verhindern“, betonte Bürgermeister Jörg Dreistadt (SPD). Es müssten auch Bereiche ausgewiesen werden, in denen solche Unternehmen zugelassen seien. Das Konzept diene potenziellen Betreibern von Vergnügungsstätten als Leitfaden. „Diese gewinnen dadurch ein höheres Maß an Investitions- und Planungssicherheit“, schreibt die Verwaltung in der Sitzungsvorlage.

Argus Concept gibt für die einzelnen Ortsteile Steuerungsempfehlungen. In Naßweiler stehen verteilt auf 16 Objekte insgesamt 73 Geldspielgeräte. Konzentriert sind sie im Bereich des westlichen Bremerhofs. Weitere Standorte mit Spielgeräten sind in der Nassaustraße und im Industriegebiet Naßweiler. Zudem gibt es im Bereich des westlichen Bremerhofs eine Spielhalle mit fünf Geldspielgeräten und zwei Wettbüros. Mit dem Bebauungsplan „Ortsmitte Naßweiler“ und der Änderung des Bebauungsplans „Bremerhof“ wurde die Möglichkeit zur Errichtung von Schank- und Speisewirtschaften mit Geldspielgeräten auf den Bereich des westlichen Bremerhofs beschränkt.

Im Gemeindebezirk Großrosseln gibt es eine Spielhalle mit zwölf Geldspielgeräten neben dem Aldi-Markt in der Straße Am Mühlenbach. Schank- und Speisewirtschaften mit Geldspielautomaten befinden sich am Bahnhof, in der Bahnhofstraße und in der Ludweilerstraße. Damit habe die Gemeinde ein ausreichend dimensioniertes Flächenangebot eingeräumt, analysiert Argus Concept. Zur Vermeidung negativer städtebaulicher Effekte sollte eine weitere Ausbreitung im Bereich der Ludweilerstraße zukünftig durch Aufstellung eines Bebauungsplans mit Ausschluss dieser Nutzungen verhindert werden.

In Dorf im Warndt liegt ein Fokus auf einer leer stehenden Tennishalle mit angegliederter Gastronomie. Die Umwandlung in eine Vergnügungsstätte scheint möglich. Die Experten empfehlen, eine Neunutzung als Sportstätte oder eine Umwandlung in eine Gewerbehalle für das örtliche Handwerk anzustreben. Mit einer Änderung des Bebauungsplans sollten deshalb zukünftig Vergnügungsstätten und Schankwirtschaften mit Geldspielgeräten im Gewerbegebiet „Nördliche Ziegeleistraße“ ausgeschlossen werden.

Um der befürchteten Ausbreitung des Glückspielgeschäfts einen Riegel vorzuschieben, hat die Gemeinderat Bebauungspläne für die Ortsmitten von Emmersweiler und St. Nikolaus beschlossen.

In Karlsbrunn wurde auf dem Gelände der Tagesanlage Warndt durch eine Teiländerung eines Bebauungsplans die Voraussetzung zur Ansiedlung von Glücksspielbetrieben in einem aus Sicht der Planer städtebaulich dafür geeigneten Raum geschaffen. „Die Genehmigung zur Errichtung einer Spielhalle mit bis zu zwölf Geldspielautomaten liegt bereits vor. Die Anlage befindet sich derzeit noch im Bau“, heißt es im Konzept. Mit der geplanten Spielhalle und der bestehenden Eventhalle sei das Flächenpotenzial an diesem Standort erschöpft. Mit der Ansiedlung weiterer Vergnügungsstätten sei daher nicht zu rechnen.

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