Erster Schritt für künftige Schulneulinge

Völklingen. Der Termin für die Anmeldung aller Schulneulinge zum Schuljahr 2010/2011 in den Grundschulen der Stadt Völklingen ist am Mittwoch, 11. November, von 15 bis 18 Uhr in der für den jeweiligen Schulbezirk zuständigen Schule.Eine Ausnahme bildet die Grundschule Wehrden/Geislautern, und hier sowohl die Stammschule Wehrden als auch die Dependance Geislautern

Völklingen. Der Termin für die Anmeldung aller Schulneulinge zum Schuljahr 2010/2011 in den Grundschulen der Stadt Völklingen ist am Mittwoch, 11. November, von 15 bis 18 Uhr in der für den jeweiligen Schulbezirk zuständigen Schule.Eine Ausnahme bildet die Grundschule Wehrden/Geislautern, und hier sowohl die Stammschule Wehrden als auch die Dependance Geislautern. Dort findet die Anmeldung in der Zeit von 13 bis 16 Uhr statt.Wichtiger Hinweis: Wegen der Sprachförderung von Schulneulingen in Vorlaufkursen gibt es an allen Schulstandorten in der Stadt Völklingen vorgezogene Anmeldetermine. An der Grundschule Ludweiler/Lauterbach, Dependance Lauterbach, haben die schulpflichtigen Kinder die Möglichkeit, zweisprachig (deutsch-französisch) unterrichtet zu werden. Eine Anmeldung zum bilingualen Zug ist nicht an Schulgrenzen beziehungsweise Wohnsitz gebunden und ist nur an der Stammschule Ludweiler möglich.Anmeldepflichtig sind alle Kinder, die bis zum 1. Juli 2010 das 6. Lebensjahr vollendet haben (Geburtszeitraum 2. Juli 2003 bis einschließlich 1. Juli 2004), sowie alle Kinder, die bisher zurückgestellt waren. Nach dem Schulpflichtgesetz können Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli 2010 bis einschließlich 1. Januar 2011 das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten. Sie kann sich dabei auf Erkenntnisse eines Schul- oder Amtsarztes oder eines Schulpsychologen stützen.Die Anmeldungen sind an dem oben genannten Tag bei der für den jeweiligen Wohnbezirk zuständigen Schule vorzunehmen. Bei der Anmeldung sind die Kinder unbedingt vorzustellen. Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen das Familienstammbuch oder den Geburtsschein des schulpflichtigen Kindes mitbringen.Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten der Kinder sind für die ordnungsgemäße Anmeldung verantwortlich. Der Termin für die schulärztliche Untersuchung der Kinder wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. red

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