Erst das Ziel, dann das Geld

Völklingen · Völklingen steckt in der Klemme zwischen Städtebau- und Haushalts-Nöten. Kann Städtebauförderung für die Stadt ein Ausweg sein? Und wenn ja, wie? Wir haben mit den zuständigen Fachleuten im Innenministerium gesprochen.

 Vom Turm des Alten Rathauses aus gesehen: Völklingens Kaufhof-Ruine. Hinten links das ehemalige Parkhaus, davor und ganz rechts einige der leer stehenden Häuser. Archivfoto: Jenal

Vom Turm des Alten Rathauses aus gesehen: Völklingens Kaufhof-Ruine. Hinten links das ehemalige Parkhaus, davor und ganz rechts einige der leer stehenden Häuser. Archivfoto: Jenal

Die Stadt Völklingen hat, städtebaulich gesehen, riesige Probleme, und davon viele. In etlichen Stadtteilen gibt es, um den Sprachgebrauch der Stadtplaner zu zitieren, "städtebauliche Defizite". In der Innenstadt lässt die seit Jahren ersehnte Wiederbelebung auf sich warten, das City-Center-Vorhaben ist gescheitert. So harrt die Kaufhof-Ruine samt Parkhaus nach wie vor der Abbruchbagger. Und die Nachbarhäuser, zwecks Abriss von den Center-Projektmachern aufgekauft, verfallen zunehmend. Zugleich steht die Stadt vor einem rasant wachsenden Haushaltsdefizit. Aufwendige Bau- und Sanierungsprojekte kann sie sich nicht leisten, mögen sie noch so dringlich sein.

Können Sonderkredite, die bei der Haushalts-"Schuldenbremse" nicht angerechnet werden, oder Zuschüsse aus der Städtebauförderung den Knoten durchschlagen? Etwa beim Rückkauf des Ex-Kaufhofs und dem Erwerb des Areals drumrum, für den ein Gesamtbetrag von mindestens fünf Millionen Euro im Gespräch ist? "Mal langsam", bremst Klaus Müller-Zick, Leiter des Referats "Stadtentwicklung, Städtebauförderung " im Innenministerium. Für solche Überlegungen sei es zu früh: "Nach meiner Kenntnis hat der Investor bisher noch nicht offiziell erklärt, dass er nicht bauen will."

Wenn es mit dem Rückzug des Investors ernst werde, sei beim Preis von einer weit niedrigeren Summe auszugehen, als sie bisher im Gespräch ist. Für den Rückkauf der Bauten, die die Stadt einst weitergereicht hatte an den jetzigen Eigentümer, vermutet Müller-Zick vertragliche Regelungen - nach SZ-Informationen zu Recht. Aber bei den Grundstücken, die der Investor von Privatleuten erworben hatte, spiele der damalige Preis keine Rolle mehr: "Das ist Sanierungsgebiet", erinnert Müller-Zick. Dort habe die Stadt ein Vorkaufsrecht. Und zwar zum so genannten Gutachterpreis (siehe "Stichwort"), wahrscheinlich vermindert um die Abbruchkosten; die Bauten, vom Eigentümer schlecht gesichert (die SZ berichtete mehrfach), seien inzwischen ja stark verfallen.

Und wenn der Eigentümer einfach nichts tut, weder abreißt noch baut noch verkauft? Dann, sagt Müller-Zick, könne die Stadt die Möglichkeiten des besonderen Städtebaurechts nutzen, das im Sanierungsgebiet gilt. Sie könne beispielsweise ein Modernisierungsgebot aussprechen, das den Eigentümer zu Taten verpflichte.

Sonderkredite für den Grundstückserwerb? "Dazu muss die Stadt erstmal priorisieren", also dem Projekt klar Vorrang geben, erklärt Gerhard Mohr, Müller-Zicks Chef. Der Jurist leitet die Ministeriums-Abteilung "Kommunale Angelegenheiten und Städtebauförderung ", ist damit quasi oberster Kommunalaufseher im Land. Sonderkredite seien stets Ausnahmen, sagt er; das Landesverwaltungsamt genehmige sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Innenministers.

Man könne Völklingen auch mit Städtebau-Geld helfen. Funktionslos gewordene Gebäude und ein konkretes kommunales Projekt, etwa Abriss: "Das könnte man fördern." Auch eine "Zwischenfinanzierung" sei denkbar, sprich: Zuschüsse für Kreditzinsen. Aber Unterstützung jeglicher Art, sagt Mohr ohne Wenn und Aber, sei nur möglich, "wenn die Stadt ein klares Ziel hat".

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HintergrundDie Fondsgesellschaft Patron Dieter II hat von der Stadt 2011 den Kaufhof-Bau samt Parkhaus erworben, dazu zwei Nachbarhäuser. Weitere Bauten kaufte sie Privatleuten ab. Nach Auskunft des Völklinger Stadtplaners Michael Zimmer besaß sie Ende 2014 - neben Kaufhof und Parkhaus - die Häuser Rathausstraße 3 bis 9, Alte Schulstraße 1, 1a, 3, 5 sowie 10 bis 20, zudem Karl-Janssen-Straße 6 und 8. Der Kaufvertrag zwischen Stadt und Investor räumt der Stadt ein Rückkaufsrecht ein, sofern der Investor ein Jahr nach Erteilung der Baugenehmigung noch nicht mit dem Center-Bau begonnen hat. Diese Frist lief im Juni 2013 ab. Der Rat verlängerte sie mehrfach, zuletzt bis Ende 2014. Im Dezember 2014 schlug Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU ) dem Rat vor, die einst von der Stadt verkauften Grundstücke für gut eine Million Euro zurückzuerwerben. Der Rat lehnte ab und beauftragte den OB, mit dem deutschen Vertreter des Eigentümers über das Gesamt-Areal zu verhandeln, und zwar bis zum 1. März. Bis dahin sollte Lorig auch "Finanzierung (einschließlich Förderung), weiteres Vorgehen und künftige Nutzung" klären. dd

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StichwortSanierungsgebiet: Ein solches ist das Völklinger Innenstadt-Areal zwischen Rathaus-, Bismarck-, Post- und Karl-Janssen-Straße. Das bedeutet eine Preisbegrenzung beim Immobilienverkauf (um Spekulationen vorzubeugen). Es gilt der Preis, den eine unabhängige Gutachterkommission festlegt. Die Stadt kann Verkäufe untersagen, die dem Sanierungsziel zuwiderlaufen, und hat ein Vorkaufsrecht. Sie kann überdies private Eigentümer zu Modernisierungen verpflichten. dd

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