Jährliche Überprüfung Wieso Grabsteine regelmäßig begutachtet werden müssen

Völklingen · Unter „Grabpflege“ verstehen die meisten nur die Bepflanzung. Aber Experten des Grünamtes müssen auch regelmäßig die Standfestigkeit überprüfen.

 Grabsteine kommen in allen möglichen Formen. Ab einer bestimmten Größe können sie aber ein Sicherheitsrisiko für Besucher darstellen, wenn sie sich aus ihrer Verankerung lösen.

Grabsteine kommen in allen möglichen Formen. Ab einer bestimmten Größe können sie aber ein Sicherheitsrisiko für Besucher darstellen, wenn sie sich aus ihrer Verankerung lösen.

Foto: picture alliance / dpa/Jens Kalaene

Wer in der vergangenen Woche einen Friedhof in Völklingen besuchte, konnte Zeuge eines möglicherweise irritierenden Schauspiels werden: Männer, die sich gegen Grabsteine stemmen.

Dahinter steckt allerdings kein Vandalismus, sondern die jährliche Überprüfung der Standfestigkeit, wie Tobias Noll erklärt. Der 55-Jährige ist Fachdienstleiter für öffentliches Grün und Friedhöfe in Völklingen. „Die Prüfung findet normalerweise im Frühling nach der Frostperiode statt“, sagt er. Nach dieser Wetterphase würden Schäden am wahrscheinlichsten auftreten.

Noll weiter: „Errichtet eine Grabmalfirma ein Grabmal, muss die Firma einen Standsicherheitstest machen und nachweisen.“ Das sei Teil des Genehmigungsverfahrens. Die jährliche Überprüfung sei geregelt in der Unfallverhütungsvorschrift und wird durchgeführt nach der „Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalen“ (TA-Grabmal). Dies entspreche auch der Völklinger Friedhofsatzung.

Die Durchführung ist klar vorgeschrieben: Ein speziell geschulter Mitarbeiter des Grünamts zieht und drückt mit einem Kraftaufwand von exakt 30 Kilo an dem Grabstein. „Wir laufen dabei nicht auf dem Grab herum“, betont Noll, der Mitarbeiter führe die Prüfung von der Rückseite durch.

Ein Grabmal besteht laut Noll aus mehreren Teilen. Der Grabstein ist dabei mittels eines Stahlbolzens mit dem Sockel verbunden. Dieser Bolzen wackelt, wenn das Grabmal „im Mörtel lose wird“. In diesem Fall wird das Grabmal bei dem „Nutzungsberechtigten“ beanstandet – üblicherweise ein Erbe des Verstorbenen, um dessen Grab es sich handelt. Der Nutzungsberechtigte sei verpflichtet, das Grabmal wieder in Stand zu setzen. Die Kosten dafür? Sehr unterschiedlich. Noll möchte sich hier nicht festlegen. Das sei abhängig von der Größe des Grabsteins.

Durch die regelmäßige Prüfung komme es nahezu nie vor, dass ein Grabmal wirklich umsturzgefährdet ist. Da manche Angehörigen aber argwöhnen, dass das Grabmal erst durch den Test zu wackeln beginnt, werden die Termine üblicherweise öffentlich bekannt gegeben, damit die Nutzungsberechtigten dabei sein können.

Termine der nächsten Prüfungen in Völklingen: Friedhof Heidstock ab Dienstag, 28. April, Friedhof Luisenthal ab Mittwoch, 29. April, Waldfriedhof ab Donnerstag, 30. April.

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