Ein Rettungsplan mit Nebenwirkung

Völklingen · Die Rettung der Stadtwerke birgt Risiken und Nebenwirkungen für den ohnehin hoch defizitären Völklinger Stadthaushalt. Das saarländische Innenministerium mit seinem Chef Klaus Bouillon (CDU) beobachtet die Entwicklung.

Der Völklinger Stadtrat hat am 11. Februar einen Rettungsplan für die Stadtwerke beschlossen: Neben einem Sofortkredit von 1,35 Millionen Euro (zusätzlich zu bereits aufgenommenen vier Millionen Euro) soll mit Banken ein Kreditrahmen für die in Not geratenen Stadtwerke in Höhe von bis zu 24 Millionen Euro über einen Zeitraum von zwei Jahren vereinbart werden.

Banken lassen sich ein solches Risiko absichern: Deshalb sollen die über die Holding bestehenden Anteile der Stadt an den noch als gesund geltenden Stadtwerke-Tochtergesellschaften Netz und Vertrieb (jeweils 64,8 Prozent) beliehen werden.

Diese Anteile sind andererseits auch beim Eigenkapital der Stadt Völklingen gebucht. Das heißt konkret: In der Eröffnungsbilanz zur Einführung der neuen, doppelten Buchführung in Konten (kurz: Doppik) zum 1. Januar 2008 ist die Stadtwerke Völklingen Holding GmbH unter "Finanzanlagevermögen" als Beteiligung von 100 Prozent mit einem Wert von 24 528 868,88 Euro ausgewiesen. Schon vor dem offenen Ausbruch der Stadtwerke-Krise warnte die Völklinger Stadtverwaltung vor einer Schrumpfung dieses Eigenkapitals. In ihrem Vorbericht zum Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 kam sie angesichts des rasant fortschreitenden Defizits zu dem Schluss: "Dadurch wird das Eigenkapital Ende des Jahres 2019 bis auf 10,6 Millionen Euro aufgezehrt sein, womit die bilanzielle Überschuldung droht."

Wir fragten beim Innenministerium nach, wie weit hier das neue Millionen-Engagement bei den Stadtwerken eine Rolle spiele. "Eine Verpfändung von Gesellschaftsanteilen dient der Kreditbesicherung und ist per se zunächst ergebnisneutral, d.h., sie belastet das Eigenkapital des Sicherungsgebers nicht", lautet wörtlich die Antwort. Demnach müsste erst dann neu gerechnet werden, wenn die Banken auf die Sicherheiten zugreifen.

Den Stadtwerken ist von der Stadt aus bereits frisches Bargeld zugeführt worden. Sie hat, so Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU ) bei einer Pressekonferenz am 12. Februar, den zehnprozentigen Stadtwerke-Anteil an der Stadtentwicklungsgesellschaft Völklingen (SEV) aufgekauft. Dabei sind laut Bürgermeister Wolfgang Bintz (CDU ) 850 000 Euro über den Tisch gegangen. Die SEV ist für die so genannten Jugendstilhäuser in der Rathausstraße zuständig, wo derzeit Leerstände großen Ausmaßes zu verzeichnen sind. Da hat das Innenministerium offenbar keine Bedenken. "Umstrukturierungen bei kommunalen Gesellschaften sind grundsätzlich keine ungewöhnlichen Vorgänge", heißt es trocken in der Antwort aus Saarbrücken.

Völklinger Kommunalpolitiker verschiedener Parteifarben haben kritisiert, dass seriöse Grundlagen zur Beratung des kommenden Doppelhaushaltes 2015/ 2016 fehlten. So lägen nicht einmal geprüfte Jahresabschlüsse für den Zeitraum von 2008 bis 2013 vor, und dies sei klar gesetzeswidrig (siehe "Auf einen Blick"). Das Ministerium sagt hierzu, die Kommunalaufsicht habe die Kommunen "angehalten, ihrer Verpflichtung zur Aufstellung der Jahresabschlüsse nachzukommen". Auf Antrag der Linken hin hat Oberbürgermeister Lorig nun den Punkt "Ausstehende Jahresabschlüsse " auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung (Mittwoch, 11. März, 18 Uhr, Neues Rathaus) gesetzt. Doch mit den Abschlüssen selbst ist offenbar weiter Fehlanzeige. Lorigs schriftlicher Sitzungsvorlage ist lediglich der Antrag der Linken beigefügt. Aus Bouillons Haus hat der Verwaltungschef nichts zu befürchten: "An die fehlende Entlastung eines Bürgermeisters nach § 101 Abs. 2 KSVG sind keine kommunalrechtlichen Sanktionen geknüpft", sagt das Innenministerium kurz und bündig.

Zum Frieden kann beitragen, was Lorig zu seinem Auftritt beim Jahresauftakt-Abend der Völklinger Wirtschaftsverbände nachgereicht hat. Lorig war mit den Worten zitiert worden, die Vorwürfe von Innenminister Klaus Bouillon (CDU ), die Kommunen seien zu wenig sparwillig, seien ein "Skandal". Lorig sagte nun, er habe nur "von einem ehemaligen Oberbürgermeister einer Stadt im Saarland" gesprochen. Damit habe er nicht Bouillon, sondern den früheren Neunkircher OB Fritz Decker (SPD ) gemeint.

Zum Thema:

Auf einen BlickParagraf 101, Absatz 2, des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) sagt: Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres fest; dabei beschließt er auch über die Verwendung des Jahresüberschusses oder er stellt den Jahresfehlbetrag fest. Zugleich entscheidet er über die Entlastung des Bürgermeisters (hier des Oberbürgermeisters). red

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