Oberverwaltungsgericht Eilantrag gegen Windpark abgelehnt

Püttlingen/Völklingen · Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes sieht „keine ernsthaften Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung, die für den Bouser Windpark erteilt worden ist.

 Schon Anfang des Jahres liefen die Rodungsarbeiten für den Windpark Bous. Blick vom Mathildenschacht in Richtung Saarlouis.

Schon Anfang des Jahres liefen die Rodungsarbeiten für den Windpark Bous. Blick vom Mathildenschacht in Richtung Saarlouis.

Foto: BeckerBredel

Zwar auf dem Gebiet der Gemeinde Bous, jedoch direkt an Püttlingen und Völklingen-Röchlinghöhe angrenzend, soll der Windpark Bous entstehen. Um den Bau der drei dort geplanten Windräder aufzuhalten, hatten mehrere Anwohner und das Knappschaftsklinikum – letzteres unterstützt durch eine Resolution des Püttlinger Stadtrates – vor dem Oberverwaltungsgericht einen entsprechenden Eilantrag gestellt (wir berichteten). Gestern teilte das Gericht in einer Presseerklärung mit, dass der Eilantrag mit Beschlüssen vom 3. November zurückgewiesen wurde (Aktenzeichen. 2 B 573/17 und 2 B 584/17).

In der Presseerklärung heißt es auch: „Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigung bestünden.“ Entgegen der von den Antragstellern vertretenen Ansicht gingen von den Windenergieanlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm aus. Die Anwohner im so genannten Außenbereich einer Kommune würden nur einen verminderten Schutz genießen und müssten damit rechnen, dass im Außenbereich privilegierte Vorhaben – wie eben Windenergieanlagen – errichtet und betrieben werden.

 Blick über das Weltkulturerbe Völklinger Hütte Richtung Püttlingen und Bous – auf den Hügelkuppen im Hintergrund sollen drei Windräder zu  stehen kommen.

Blick über das Weltkulturerbe Völklinger Hütte Richtung Püttlingen und Bous – auf den Hügelkuppen im Hintergrund sollen drei Windräder zu  stehen kommen.

Foto: BeckerBredel/bub/fb

Es sei auch „hinreichend sichergestellt, dass es nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen der Anwohner durch Schattenwurf“ komme. Des Weiteren gehe von den geplanten Windenergieanlagen „keine optisch bedrängende Wirkung aus, die im Hinblick auf die Wohnnutzung einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme darstelle“.

Bezüglich des Knappschaftsklinikums sei zwar nicht von der Hand zuweisen, dass Krankenhaus und Grundstückseigner berechtigt seien, einen Eilantrag gegen das Projekt zu stellen, einen absoluten Schutz von Krankenhäusern gebe es jedoch nicht. Vielmehr dürfe bei Vorliegen einer „Gemengelage“ (in diesem Fall wegen des Angrenzens der Klinik an den Außenbereich) von den in der TA Lärm („Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“) für Krankenhäuser vorgesehenen Immissionsrichtwerten nach oben abgewichen werden. Und da das Klinikum über 1000 Meter vom nächsten Windrad entfernt stehe, liege auch keine erhebliche Belästigung durch Infraschall vor.

Der Gerichtsbeschluss ist endgültig („ein Rechtsmittel gegen die Beschlüsse ist nicht gegeben“). Das bezieht sich allerdings auf die Ablehnung des Eilantrags. So kann es auch noch weitere Versuche geben, den Windpark juristisch zu verhindern. Allerdings kann nun, da der Eilantrag gegen das Projekt abgelehnt ist, mit dem Bau der Anlage begonnen werden. Im Prinzip – eine Genehmigung hat der Investor, die Firma DunoAir, noch nicht: Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Unesco keine Beeinträchtigung des Weltkulturerbes Völklinger Hütte sieht und dem Windrad-Bau zustimmt.

 Drei Windräder überragen im Kreis Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) einen Wald. Das kann auch bald zwischen Püttlingen, Völklingen-Röchlinghöhe und Bous der Fall sein: Der Eilantrag gegen den Windpark Bous wurde vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt.

Drei Windräder überragen im Kreis Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) einen Wald. Das kann auch bald zwischen Püttlingen, Völklingen-Röchlinghöhe und Bous der Fall sein: Der Eilantrag gegen den Windpark Bous wurde vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Windpark liegt, zwischen der Völklinger Röchling-Höhe und Püttlingen, in einem Waldgebiet des Saarforst-Landesbetriebs. Gebaut werden drei Anlagen des Typs E-115 der Firma Enercon mit einer Nabenhöhe von 149 Metern. Der Radius des dreiflügligen Rotors hat einen Durchmesser von knapp 116 Metern. Damit reichen die Rotoren in eine Höhe von etwa 200 Metern. Der Windpark könnte etwa 21,3 Millionen Kilowatt pro Jahr liefern – der Strombedarf von gut 6800 Drei-Personen-Musterhaushalten.

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