Windpark Bous DunoAir kann bauen – auf eigenes Risiko

Völklingen/Püttlingen · Das Umweltministerium erlaubt den Baubeginn für den geplanten Windpark Bous. Anlass: Ein Denkmal-Gutachten hat die Windräder mit Blick aufs Völklinger Weltkulturerbe für „unbedenklich“ erklärt.

 Blick von oben über das Weltkulturerbe Völklinger Hütte in Richtung Püttlingen. Auf den Hügeln im Hintergrund sind – auf Bouser Bann, aber ganz nahe an Völklingen – drei Windräder geplant, gut 200 Meter hoch.

Blick von oben über das Weltkulturerbe Völklinger Hütte in Richtung Püttlingen. Auf den Hügeln im Hintergrund sind – auf Bouser Bann, aber ganz nahe an Völklingen – drei Windräder geplant, gut 200 Meter hoch.

Foto: BeckerBredel/bub/fb

Gute Nachricht für das Windenergie-Unternehmen DunoAir. Schlechte Nachricht für die Völklinger und Püttlinger, die sich wehren gegen den geplanten Windpark Bous: DunoAir darf vom Montag an mit dem Bau dreier Windräder beginnen. Wie auf SZ-Nachfrage am Freitag aus dem saarländischen Umweltministerium zu erfahren war, haben die zuständigen Ministeriums-Fachleute den Genehmigungsbescheid in wichtigen Punkten abgeändert, sie haben so genannte aufschiebende Bedingungen aufgehoben.

Bisher war das Projekt zwar genehmigt, Ende 2016 gab das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) sein Okay. Aber die Macher durften erstmal nur vorbereitende Arbeiten tun – Waldrodung etwa, Wegebau oder Kabelverlegung. Das LUA hatte nämlich eine auflösende Bedingung in seinen Genehmigungsbescheid geschrieben: Da die Windräder optisch eingreifen ins Umfeld des Weltkulturerbes Völklinger Hütte, gilt die Erlaubnis nur, sofern die für Welterbestätten zuständige Unesco, die Kulturorganisation der Vereinten Nationen, nichts dagegen hat. Sagt die Unesco Nein, ist die Genehmigung erloschen.

Und bis das Votum der Unesco vorliegt – so die aufschiebende Bedingung im Genehmigungstext –, musste DunoAir mit dem Baubeginn warten. „Baubeginn“, das heißt laut Genehmigungsbescheid: Herstellung der Baugrube.

Das Windkraft-Unternehmen hatte Widerspruch eingelegt gegen diese Einschränkungen. Und hatte, um die Sache zu beschleunigen – von der zuständigen Unesco-Stelle in Paris gibt es nach wie vor keinerlei Nachricht –, ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben. Wie Ministeriumssprecherin Sabine Schorr und die Juristin Verena Voigt, Leiterin des Referats für Rechtsangelegenheiten in der Abteilung für technischen Umweltschutz, berichten, hatte sich DunoAir dafür an Icomos gewendet, Berater-Organisation der Unesco in Denkmal-Fragen mit Sitz in Paris. Der Icomos-Experte Barry Gamble, ein Brite, hat nun sein Ergebnis vorgelegt. Und das, sagt Schorr, habe Bewegung in die Sache gebracht: Der Gutachter habe dem Windrad-Projekt mit Blick aufs Weltkulturerbe Völklinger Hütte „fachliche Unbedenklichkeit“ bescheinigt. Daraufhin habe auch das Landesdenkmalamt (LDA) als zuständige Behörde Entwarnung gegeben; das LDA erwarte nicht, dass die Unesco ablehne, sagt Schorr.

Das wiederum verändere die rechtliche Bewertung, fügt Verena Voigt an. Ein weiteres Bauverbot sei „nicht mehr verhältnismäßig“. Man müsse Interessen abwägen. Für DunoAir hat das Projekt große wirtschaftliche Bedeutung: Nur wenn die drei Windräder bis Jahresende am Netz sind, fließen noch die hohen Einspeisevergütungen, die Ende 2016, zum Zeitpunkt der Genehmigung, gültig waren. Spätere Inbetriebnahme würde für die Firma erhebliche niedrigere Einnahmen bedeuten. Und da, sagt Voigt, müsse das Land womöglich Schadensersatzforderungen fürchten, wenn man an den bisherigen Einschränkungen festhalte.

Von Montag an darf die Windpark-Firma nun die Baugrube ausheben, die Masten aufstellen, die Rotoren installieren und das Ganze in Betrieb nehmen. Aber, betont Schorr, „auf eigenes Risiko“: Die auflösende Bedingung bleibt. Sollte die Unesco doch noch Nein sagen, wäre DunoAir zum kompletten Rückbau der Anlagen verpflichtet.

Die vielfältigen Einsprüche der Anlieger – Privatleute, eine Bürgerinitiative und nicht zuletzt die Püttlinger Knappschaftsklinik wehren sich juristisch gegen das Vorhaben – sind damit nicht aus der Welt. Darüber sei noch nicht entschieden, sagen Schorr und Voigt. Und die Projekt-Gegner könnten auch der neuen Genehmigung widersprechen. Die Bau-Erlaubnis habe man im so genannten Widerspruchsbescheid aber geben müssen, nachdem die Icomos-Stellungnahme positiv ausfiel. Um der Verhältnismäßigkeit willen – „da gibt es dann keinen Ermessensspielraum“, sagt Voigt.

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