Burkinis frei im Völklinger Freibad

Völklingen · Und Kinder dürfen UV-Schutzshirts tragen. Badekleidung muss nur aus nicht saugendem Kunststoff sein.

 Eltern, die ihre Kinder mit solchen UV-T-Shirts vor Sonnenbrand schützen wollen, brauchen keine Diskussion mehr mit dem Aufsichtspersonal mehr zu bestehen. Foto: Fotolia/Oliver Boehmer

Eltern, die ihre Kinder mit solchen UV-T-Shirts vor Sonnenbrand schützen wollen, brauchen keine Diskussion mehr mit dem Aufsichtspersonal mehr zu bestehen. Foto: Fotolia/Oliver Boehmer

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Der Völklinger Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstagabend die Badeordnung gelockert. Künftig, das Freibad öffnet bereits am 20. Mai, sind Schwimmshirts und Schwimmanzüge zugelassen. Auch Burkinis, Ganzkörper-Anzüge, wie sie strenggläubige muslimische Frauen tragen, gelten nun als "übliche Badekleidung". Voraussetzung ist laut Paragraf 7 nur, dass diese Textilien "aus nicht saugenden Materialien (85 Prozent Polyamid, 15 Prozent Elasthan) bestehen".

Bürgermeister Wolfgang Bintz (CDU), der an diesem Abend die Sitzung leitete, begrüßte die Neuregelung nachdrücklich: "Jetzt stehen wir nicht mehr vor dem Problem, dass unsere Bademeister abwägen müssen, was geht und was nicht geht." Der Stadtrat verabschiedete die neue Badeordnung mit großer Mehrheit bei nur zwei Enthaltungen (AfD) und einem Nein des NPD-Vertreters.

Bei zwei Enthaltungen (ebenfalls AfD) erhielt dann Taylan Celik, Pächter im Sportzentrum am Rinzelrech (früherer Matchpoint) den Segen des Stadtrates für sein neues Projekt. Celik will die frühere Bowlinghalle zu einer Eventhalle für bis zu 300 Personen umgestalten. Die nötige Änderung des Bebauungsplanes läuft nun im beschleunigten Verfahren. Zuvor hatten Ratsmitglieder allerdings auf Präzisierungen im Entwurf der Verwaltung bestanden. So ist nun klar, dass Diskotheken im Gebäude ausgeschlossen sind und es nur "eine" Verkaufsfläche mit maximal 300 Quadratmetern geben darf.

Im bereits seit 2015 andauernden Streit um die Sperrung eines Wanderweges bei einer Reitanlage in Ludweiler hat der Stadtrat am Donnerstagabend klar Position bezogen. Er lehnte einen vorliegenden Schlichtungsvorschlag einstimmig ab. Dieser lief darauf hinaus, dass die Familie Lacour, Betreiber der Reitanlage, eine neue Alternativ-Route anlegen wollte. Der Ludweiler Ortsrat hatte sich am Montagabend im Gelände umgesehen und war zu den Ergebnis gekommen, dass dieser Vorschlag unrealistisch sei. "Auf dem Luftbild sieht es zwar wunderbar aus, aber diese Route führt durch einen Graben, wenn nicht sogar eine Schlucht", berichtete Ortsvorsteherin Christiane Blatt (SPD) nun vor dem Stadtrat. Ratsmitglied Gerold Fischer (Grüne), beim Ortstermin in Ludweiler dabei, unterstützte Blatts Auffassung: "Wir sind herumgeirrt und haben den Ersatzweg nicht erkennen können." "Das Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz und der Regionalverband wären nie auf diese Idee gekommen, wenn sie vor Ort gewesen wären", fügte Blatt hinzu.

Ratsmitglieder forderten nun das Landesamt nachdrücklich auf, seiner Verantwortung nachzukommen. "Beim Verkauf des betreffenden Geländes vom Regionalverband an die Familie Lacour war ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen", unterstrich Bernd Bohner (CDU). Der Weg stehe auch nach wie vor auf allen saarländischen Wanderkarten.

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