Broschüre gibt Tipps Kein Anspruch auf Schadensersatz

Völklingen · Stadtförsterin Verena Lamy verweist auf mehrere Broschüren zu Wildtieren in besiedelten Gebieten, die der Saarforst Landesbetrieb herausgegeben hat. Sie befassen sich mit dem Fuchs, dem Steinmarder und mit dem Wildschwein.

Warum kommen immer mehr Wildtiere (und auch speziell Wildschweine) in besiedelte Gebiete? Wie sichert man sein Grundstück? Warum ist Füttern verboten? Zu solchen und anderen Fragen finden Interessierte in der Wildschwein-Ausgabe Antworten. In dem Faltblatt ist auch nachzulesen, wie es mit der Rechtslage aussieht. Wildschweine gehören demnach zu den „wild lebenden, herrenlosen Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen“.

Aber: Außerhalb von Jagdflächen, „insbesondere in sogenannten ,befriedeten Bezirken’, wie zum Beispiel Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen und Gärten, ist eine Jagdausübung aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten“. Ausnahmen seien nur in begründeten Einzelfällen möglich.

Bei eventuellen Schäden durch Schwarzwild in befriedeten Bezirken bestehe kein Anspruch auf Schadensersatz, heißt es weiter: „Die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden gegen diese Tiere liegt in der Verantwortung der Eigentümer selbst.“

Erhältlich sind alle Broschüren kostenlos im Bürgerbüro der Stadt Völklingen im Erdgeschoss des Neuen Rathauses und in der Sprechstunde von Försterin Lamy.

Weitere Infos: Saarforst Landesbetrieb, Von der Heydt 12, 66116 Saarbrücken, E-Mail: jagd@sfl.saarland.de,
Tel. (06 81) 97 12-874 und -870.

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