Brandschutz stört bei Schul-Veranstaltungen

Völklingen · Sommerfeste und Abi-Feiern: Darauf will kaum eine Schule verzichten. Doch strenge Brandschutzregeln machen den Organisatoren immer wieder das Leben schwer – und sorgen mancherorts für Ratlosigkeit.

In diesem Jahr war alles anders. "Beim Schulfest im Juni ist uns erstmals die Tragweite bewusst geworden", sagt Gisela Bodamer, Leiterin der Völklinger Gemeinschaftsschule Sonnenhügel. Sie berichtet von einem Sommerfest mit Einschränkungen: Die obere Etage abgeriegelt, kein Zugang zu den Funktionsräumen und Absperrband als Teil der "Dekoration".

Schuld ist eine Brandschutzverordnung, die vielen Schulen im Regionalverband das Leben schwer macht. Die bereits im Jahr 1959 eingeführte, so genannte Versammlungsstättenverordnung greift nämlich unter anderem dann, wenn sich bei einer Veranstaltung mehr als 200 Personen zusammenfinden. Für den Betreiber bedeutet das striktere Regeln. Und das schafft Verunsicherung. Vor allem, seitdem im November 2014 am Neunkircher Krebsberg-Gymnasium eine Aula auf Grund unklarer Brandschutzregelungen monatelang schließen musste.

Kopfschmerzen bereiten die Regelungen auch Beatrix Lafontaine, Schulleiterin am Völklinger Warndt-Gymnasium. Dort habe man ein Musical fünfmal aufgeführt, um die Besucherzahl pro Termin unter 200 zu halten. "Nicht jede Schule hat die Möglichkeit, auf externe Aulen auszuweichen", gibt Lafontaine zu bedenken. So müssten die Schulen häufig auf umständliche Lösungen zurückgreifen, um die Verordnung zu umschiffen.

Am Deutsch-Französischen Gymnasium in Saarbrücken bewertet man die Lage anders. "Von extremen Einschränkungen kann man nicht sprechen", sagt Schulleiter Hans Bächle. Er sieht genügend Spielraum. Beispielsweise könnten Veranstaltungen auch ganz oder teilweise im Freien stattfinden. Bei schlechtem Wetter habe er kein Problem damit, ein Schulfest auch mal abzusagen: "Schulfeste sind nicht unser Kerngeschäft. Brandschutz ist der Schutz des Lebens, und das muss man respektieren."

Schulleiterin Lafontaine sieht deutlich mehr Belastung für die Schulen und weist auf die Zugangsbeschränkungen für "schulfremde Personen" hin. Sobald Personen, die sich nicht regelmäßig in der Schule aufhalten, an einer Veranstaltung teilnehmen, gelten in Sachen Brandschutz andere Bestimmungen. Rettungswege müssen beispielsweise besonders gekennzeichnet werden. Doch wer genau als "schulfremd" gilt, ist nicht eindeutig festgelegt. Diesen Umstand moniert auch Regionalverbandschef Peter Gillo in einer aktuellen Pressemitteilung: "Es ist durchaus denkbar, dass zu musikalischen Aufführungen Eltern und Geschwister der Schüler zwar kommen dürfen, Onkel und Tante aber als schulfremde Personen zu Hause bleiben müssen." Gillo spricht von einer "Verhinderungsbürokratie" und der "Erstickung der Schulkultur".

Diesen Vorwurf weist das für Brandschutz zuständige Innenministerium zurück. Auf SZ-Anfrage heißt es: "Die Unteren Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes sind bemüht und gehalten, mit den Schulträgern in betreffenden Einzelfällen sinnvolle Lösungen zu finden." Auch das Bildungsministerium bestätigt in einer Stellungnahme, dass Gespräche zur Auslegung einzelner Regelungen zwischen dem Innenministerium, dem Regionalverband und der Obersten Bauaufsichtsbehörde stattfinden und derzeit noch andauern: "Wir müssen aufpassen, dass das schulische Leben durch Überregulierung und allzu penible Auslegung von Vorschriften durch Behörden nicht lahmgelegt wird."

Seit dem Frühjahr 2015 gebe es deshalb für die Schulleitungen und Schulträger Handlungsempfehlungen, die einerseits die Sicherheit garantieren und den Verantwortlichen andererseits die Organisation von Veranstaltungen erleichtern sollen.

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