Brandschutz gilt als unabweisbar

Völklingen · „Unabweisbar“ müssen Investitionswünsche sein, um durch das Sieb der Kommunalaufsicht zu gelangen. Der Begriff wirkt dehnbar. Wir lassen Revue passieren, was die Behörde für Völklingen genehmigt hat.

 Die Sanierung des Rathausturms soll 1,5 Millionen Euro pro Etage kosten. Foto: bub

Die Sanierung des Rathausturms soll 1,5 Millionen Euro pro Etage kosten. Foto: bub

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"Unabweisbar" ist zum Lieblingswort von Kommunalpolitikern geworden, die im Zeitalter der Schuldenbremse ihr Kreditlimit überziehen. Mit diesem Begriff (siehe "Stichwort") hat Völklingens Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU ) nun die Kommunalaufsicht bei Innenminister Klaus Bouillon (CDU ) von einer Reihe von Maßnahmen überzeugt.

So dürfen Lorigs Baumeister beim städtischen Grundstücks- und Gebäudemanagement-Betrieb (GGM) mit 650 000 genehmigten Euro weiter am neuen Gerätehaus für die Feuerwehr in Geislautern werkeln. 330 000 Euro haben sie für die Feuerwehr in Wehrden zur Verfügung. Mit dem Geld soll die Fahrzeughalle vergrößert werden. Brandschutz gilt immer als starkes Argument. So gingen auch Schutztüren für Schulen in Fürstenhausen und Ludweiler (105 000 Euro ) glatt durch.

Als ganz besonderer Fall von Brandschutz gilt das Neue Rathaus, in das die Verwaltung 1970 eingezogen ist. Das ist nun nach neuen Vorschriften laut Lorig "wie ein Hochhaus zu behandeln". Zuletzt waren dort bereits Erdgeschoss und Sitzungssäle für rund drei Millionen umgebaut worden. Das Haus hat acht weitere Stockwerke. Deren Sanierung soll, so wird geschätzt, 1,5 Millionen Euro pro Etage kosten. Lorig hat sich jetzt jedenfalls die Genehmigung für jeweils eine halbe Million Euro in den Jahren 2015 und 2016 gesichert. Dabei weiß noch niemand, wohin die Sanierungs-Reise geht. Es wurde bereits darüber diskutiert, obere Stockwerke komplett zu versiegeln und die Mitarbeiter in leer stehende Gebäude in Nähe des Rathauses umzusiedeln.

Gegenüber diesem Brocken nehmen sich andere Genehmigungs-Fälle noch bescheiden aus: Insgesamt 200 000 Euro für Akustikdecken und neue Heizung an der Grundschule Neckarstraße, 15 000 Euro für die Sanierung der Einfriedungsmauer an der Grundschule Wehrden ("Unfallgefahr"), 30 000 bzw. 40 000 Euro für neue Heizungsanlagen auf den Sportplätzen in Wehrden und Ludweiler, 190 000 Euro für ein Wärmedamm-Verbundsystem an der Alten Grundschule Luisenthal, die heute von der Volkshochschule genutzt wird.

Eine Unabweisbarkeit ganz neuer Art ergibt sich aus dem Flüchtlingszustrom. Bis Jahresende werden rund 450 Menschen in Völklingen erwartet. Daraus ergab sich auch ein klares Ja der Kommunalaufsicht zur Sanierung der früheren Obdachlosenunterkunft in der Zilleichstraße (480 000 Euro ) und einem weiteren Titel "Herrichtung Flüchtlingsunterkunft" (550 000 Euro ).

Für unabweisbar hat nun auch die SPD ihr Projekt "Gebundene Ganztagsgrundschule Heidstock" erklärt. Bleibt abzuwarten, ob sie damit beim Ministerium durchkommt.

Zum Thema:

StichwortAls unabweisbar gelten Investitionen , mit denen die Stadt rechtliche Verpflichtungen erfüllt. Dazu gehören Brandschutz und Verkehrssicherungspflicht, neuerdings auch die Unterbringung von Flüchtlingen. Auch bei rentierlichen Investitionen (zum Beispiel Energiesparmaßnahmen) sind Ausnahmen möglich. er

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