Wahl-Gerechtigkeit Bei Wahlen sind Warndt-Extras bald passé

Völklingen · Entschieden ist noch nichts. Aber um Änderungen beim Zuschnitt der Wahlbereiche wird der Völklinger Stadtrat nicht herumkommen. Erstmal bekam er, zum Nachdenken, ein dickes Unterlagen-Paket mit in die Ferien.

 Stimmabgabe in Ludweiler bei der OB-Wahl 2017 – Nicole Appel achtet darauf, dass alles korrekt zugeht. Bei den nächsten Wahlen 2019 wird Ludweiler kein eigener Wahlbezirk mehr sein.

Stimmabgabe in Ludweiler bei der OB-Wahl 2017 – Nicole Appel achtet darauf, dass alles korrekt zugeht. Bei den nächsten Wahlen 2019 wird Ludweiler kein eigener Wahlbezirk mehr sein.

Foto: BeckerBredel

Im Frühjahr 2019 stehen die nächsten Kommunalwahlen im politischen Kalender des Saarlandes. Der Termin liegt offiziell noch nicht fest. Doch da nach einem Beschluss der Europäischen Union am Sonntag, 26. Mai, das neue Europa-Parlament gewählt wird, gilt es als so gut wie sicher, dass die Saarländer am selben Tag auch über ihre Stadträte, Ortsräte, Kreistage und über die Regionalverbandsversammlung entscheiden werden.

Klingt nach Routine. Ist es aber nicht. Hier wie dort wird es nicht nach dem Motto „dieselbe Prozedur wie beim vorigen Mal“ ablaufen. Im neuen Europaparlament werden – Stichwort Brexit – erstmals keine Abgeordneten aus Großbritannien mehr sitzen. Und auf der kommunalen Ebene werden die Karten teilweise anders gemischt als zuvor, denn etliche Kommunen müssen ihre Wahlbereiche neu organisieren.

Völklingen gehört dazu; die bisherige Gliederung – Völklingen, Ludweiler, Lauterbach – genügt rechtlichen Anforderungen nicht. Eigentlich war sie schon immer problematisch, doch jetzt, nachdem sich Richter mit dem Thema beschäftigt haben, lässt sie sich endgültig nicht mehr halten.

Es geht dabei ums höchste Recht im Lande überhaupt, nämlich ums Grundgesetz. Das schreibt in Artikel 38 die „Gleichheit der Wahl“ fest – heißt: Alle Wahlbewerber müssen gleiche Chancen haben. Und alle Wähler sollen den gleichen Einfluss aufs Wahlergebnis haben. Haben sie aber nicht, wenn Wahlbereich A fünf- oder sechsmal so viele Wähler umfasst wie die Wahlbereiche B und C (siehe „Hintergrund“). Dann ist nach Adam Riese das Gewicht jeder einzelnen Stimme in den Bezirken B und C sehr viel größer als im Bereich A.

So ähnlich sah es auch in Sachsen-Anhalt aus. Doch das gehe so nicht und sei grundgesetzwidrig, meinte dort ein Wähler und zog gegen die Wahlbereichs-Einteilung in seiner Region vor Gericht. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm im Februar 2008 Recht. Es legte dabei Grundsätzliches fest zum Thema Wahl-Gleichheit: „Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gebietet, dass alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht möglichst in formal gleicher Weise ausüben können. Er ist im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen.“

Auf dieser Basis befasste sich dann auch das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage, wie Wahlbereiche denn eingeteilt gehören. Das Prinzip ist einfach: Innerhalb einer Verwaltungseinheit – im speziellen Fall Kommune oder Kreis – müssen sie annähernd gleich groß sein.

Die zuständigen Leute in der Völklinger Stadtverwaltung haben sich, wie sie vor dem Stadtrat berichteten, lange den Kopf zerbrochen, wie daraus für Völklingen ein Schuh werden könnte. Am Schluss kamen sie zu dem Vorschlag, das gesamte Stadtgebiet in nur noch zwei Wahlbereiche zu gliedern. Und dabei keine Rücksicht mehr zu nehmen auf Relikte aus der Zeit der Gebiets- und Verwaltungsreform von 1974, die Völklingens Warndt-Stadtteilen eine Sonderstellung einräumten.

Wahlbereich I umfasst nach ihrem Vorschlag alle Teile Völklingens, die rechts der Saar liegen: Luisenthal, den Heidstock, die Röchlinghöhe und die Innenstadt, alle zusammen mit etwa 20 600 Einwohnern. Zum zweiten Wahlbereich möchten sie die links der Saar gelegenen Teile der Stadt zusammenfassen: Fenne, Fürstenhausen, Wehrden, Geislautern, Ludweiler und Lauterbach – in diesen Stadtteilen leben insgesamt rund 19 820 Menschen. Das alles gilt ausschließlich für die Stadtratswahl. Bei den Ortsrats-Wahlen ändert sich nichts.

Darüber müssen sich die Stadtrats-Mitglieder nun Gedanken machen. Und nach den Sommerferien – rechtzeitig vor den Wahlen 2019 – eine Entscheidung treffen. Extras für die Warndt-Stadtteile Ludweiler und Lauterbach sind dabei dann nicht mehr möglich.

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