Beeren und Pilze suchen verboten

Völklingen/Großrosseln · Die EU drängt: Deutschland soll mehr Gebiete für den Schutz von Natur und Landschaft ausweisen. Das saarländische Umweltministerium will jetzt den Warndtwald zum Naturschutzgebiet machen, und das schnell. Heute beginnen die Ortrats-Sitzungen zum Thema.

 Der Warndtwald ist nicht nur für Wanderer, sondern auch für Radler ein beliebtes Ausflugziel. Querfeldein – wie auf diesem Bild – darf sich aber niemand mehr bewegen, wenn der Wald zum Naturschutzgebiet wird. Foto: Ruppenthal

Der Warndtwald ist nicht nur für Wanderer, sondern auch für Radler ein beliebtes Ausflugziel. Querfeldein – wie auf diesem Bild – darf sich aber niemand mehr bewegen, wenn der Wald zum Naturschutzgebiet wird. Foto: Ruppenthal

Foto: Ruppenthal

Das größte Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)- und Vogelschutzgebiet im Saarland ist der Warndt schon lange: 5097 Hektar nennt der "Gebiets-Steckbrief" auf der Internetseite des Bundesamts für Naturschutz (BfN). Fast so groß ist das geplante "Naturschutzgebiet Warndt": 5091 Hektar, ein Fünfzigstel der Landesfläche, der gesamte Warndtwald. Auf der Karte wirken die Siedlungsbereiche, vom Naturschutz ausgenommen, wie Inselchen in der großen Fläche, in der Belange der Natur Vorrang haben sollen.

Absoluten Vorrang: "Naturschutzgebiet" ist die strengste Form des Schutzes, mit hohen Bußgeldern bewehrt. Menschen dürfen ein solches Gebiet nur auf gebahnten Wegen betreten; querfeldein zu wandern, zu radeln, zu reiten, ist untersagt. Den Bau und die Pflege von Wegen schränkt die neue Verordnung jedoch ein: Gearbeitet werden darf nur vom 1. Oktober bis 28. Februar - zu einer Zeit also, in der Frost und Nässe Bauarbeiten technisch schwierig bis unmöglich machen (nur für Forstwirtschaftswege gilt die Frist nicht).

Auch sonst untersagt die Schutz-Verordnung vieles. Zum Beispiel, "wild wachsende Pflanzen zu entfernen". Nun ja, welcher Waldbesucher gräbt schon Pflanzen aus? Dass hier viel mehr gemeint ist, versteht man erst, wenn man das Bundesnaturschutzgesetz - eine der Rechtsgrundlagen für die Verordnung - zu Rate zieht. Dessen § 7 definiert, dass der Begriff "Pflanzen" lebende und tote Teile, "Samen, Früchte und sonstige Entwicklungsformen", sogar "erkennbar aus Pflanzen wild lebender Arten gewonnene Erzeugnisse" umfasst. Bärlauch fürs Pesto, Waldmeister für die Maibowle, Holunderblüten und -beeren für Sirup und Gelee, Erd-, Him-, Brom-, Heidelbeeren fürs Dessert: vorbei, verboten. Und wenn Pilzsammler meinen, die Objekte ihrer Begierde seien ja keine Pflanzen, haben sie zwar biologisch gesehen recht. Aber die Macher des Gesetzes haben sich Vereinfachungen gegönnt: "Als Pflanzen im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Flechten und Pilze " - Steinpilzpfanne ade.

Für Warndtbewohner engt die Verordnung den Lebensraum extrem ein. Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, müssen die Lebewesen und Lebensräume, die solch rigider Glasglocken-Schutz bewahren soll, sehr kostbar, sehr empfindlich sein. Wie sieht das im Warndt aus? Auf allen 25 Detailkarten dominiert ein Lebensraumtyp, 14 Karten verzeichnen nur diesen: "Hainsimsen-Buchenwald", eine der häufigsten Wald-Pflanzengesellschaften in Deutschland. Etwas seltener sind "Magere Flachland-Mähwiesen", Relikte früherer kleinräumiger Landwirtschaft; sie nehmen im Warndt relativ wenig Fläche ein. Rare Lebensraumtypen wie "Trockene europäische Heiden" und "Artenreiche montane Borstgrasrasen" bilden auf den Warndt-Karten nur kleine Fleckchen. "Feuchte Hochstaudenfluren", im Text ausgiebig geregelt, kommen auf den Karten gar nicht vor.

Und seltene, gar bedrohte Tierarten? Auch da weckt die Verordnung Zweifel. Zwei Beispiele: Der Spanischen Flagge soll das Schutzgebiet helfen, einem Nachtfalter. Die EU hat ihn aufgenommen in die Liste der "prioritäten" Arten - das sei "umstritten", schreiben nordrhein-westfälische Amts-Naturschützer; der Schutz habe eigentlich einer stark gefährdeten griechischen Unterart gegolten. Im Weinbauklima, also auch im Warndt, kann man den Falter oft beobachten.

Und dann ist da noch die Helm-Azurjungfer, eine gefährdete Libelle. Ein einzelnes Exemplar haben Fachleute der Vereinigung Delattinia 2006 am Grohbruchbach bei Emmersweiler gefunden; späteres Nachforschen blieb ohne Ergebnis, über Jahre. Doch die Verordnung weist den gesamten Lauf des Grohbruchbachs als Libellen-Habitat aus.

Viele Fragen. Aber das Ministerium macht Tempo: Nur bis 19. Februar haben die Kommunen Zeit zur Stellungnahme.

Meinung:
"Verwarnt" wie nie zuvor

Von SZ-Redakteurin Doris Döpke

Verbote haben dem Warndt seinen Namen gegeben. Im "verwarnten" Wald hatten Fürsten-Untertanen über Jahrhunderte wenig zu melden. Jagd und Holzernte waren Herrscher-Privileg. Und das wurde mit harten Mitteln durchgesetzt: Wer etwa beim Brennholzsammeln ertappt wurde, landete bis ins 19. Jahrhundert hinein im Knast. Heute sind die feudalen Zeiten zum Glück vorbei, der Warndtwald ist Bürgerwald geworden. Nicht mit Flinte und Säge. Aber mit Wanderrucksack oder Fahrrad, mit Pilz- und Beerenkorb.

Durch den Wald zu gehen und seine Früchte zu genießen, war selbst zu strengsten Fürstenzeiten erlaubt. Jetzt wollen Amts-Naturschützer die Uhr zurückdrehen: Sie planen Glasglocken-Naturschutz, der die Bürger aussperrt. Wenn ihr Entwurf in Kraft tritt, wird der Warndtwald so "verwarnt" sein wie nie zuvor.

Dem Naturschutz dient das nicht. Naturschutz braucht die Bürger. Nicht als gehorsame Befolger von Verordnungen , sondern als Aktive, als Kenner und Liebhaber der Natur. Doch wie soll man kennen und lieben lernen, was man nur von ferne anschauen darf?

Zum Thema:

HintergrundNatura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten in der Europäischen Union, das gefährdete Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume bewahren soll. Weil Deutschland im Verzug ist mit der Ausweisung von Schutzgebieten, hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren angestrengt. Im Saarland werden derzeit in großer Eile Schutzgebiete ausgewiesen. Zuvor sind die "Träger öffentlicher Belange" zur Stellungnahme aufgerufen. Für den Warndt beginnt das mit der heutigen Ortsratssitzung in St. Nikolaus (18 Uhr, Alte Schule). dd

 Pilzsuche im Warndtwald: Das Jagdschloss Karlsbrunn ist regelmäßig Ausgangspunkt von Pilzwanderungen, veranstaltet von der Gemeinde Großrosseln. Das könnte bald vorbei sein. Archivfoto: Jenal

Pilzsuche im Warndtwald: Das Jagdschloss Karlsbrunn ist regelmäßig Ausgangspunkt von Pilzwanderungen, veranstaltet von der Gemeinde Großrosseln. Das könnte bald vorbei sein. Archivfoto: Jenal

Zum Thema:

Auf einen BlickZum Nachlesen im Internet: Den Verordnungs-Entwurf zum Naturschutzgebiet Warndt hat das saarländische Umweltministerium veröffentlicht (www.saarland.de/137154.htm ). Über das Netzwerk "Natura 2000", Lebensraumtypen und geschützte Arten informiert unter anderem das Bundesamt für Naturschutz (www.bfn.de/ 0316_natura2000.html). Pflanzen und ihre Verbreitung sind Thema einer Extra-Datenbank (www.floraweb.de ). dd

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