Debatte über Bestattung Auf Friedhöfen will Völklingen nichts Neues

Völklingen/Saarbrücken · Kolumbariums-Projekt für die evangelische Auferstehungskirche und muslimische Bestattungs-Wünsche finden keine Zustimmung.

 Im Herbst 2016 war in der Auferstehungskirche ein Modell des Kolumbariums zu sehen, das die Kirchengemeinde dort einrichten möchte.

Im Herbst 2016 war in der Auferstehungskirche ein Modell des Kolumbariums zu sehen, das die Kirchengemeinde dort einrichten möchte.

Foto: rup

Leidenschaftlich kämpften am Donnerstagabend die Vertreter  verschiedener Kulturkreise in der Sitzung des Völklinger Ortsrates in Sachen Bestattung. Doch weder der evangelischen  noch der islamischen Gemeinde gelang es, die Zustimmung des Rates zu gewinnen.

Die evangelische Kirchengemeinde Völklingen-Warndt möchte gerne einen traditionell klerikalen Bereich für die Kirche zurückgewinnen und gleichzeitig die Zukunft des Wehrdener Gotteshauses sichern. „Friedhöfe waren früher Kirchhöfe, für Adelige und Wohlhabende gab es sogar die Möglichkeit, sich innerhalb einer Kirche begraben zu lassen“, erklärte Friederike Metz, die Finanzkirchmeisterin, die vehement für das Vorhaben kämpfte, in der  Wehrdener Auferstehungskirche ein Kolumbarium einzurichten. Per Definition sind Kolumbarien meist oberirdische Bauwerke, die der Aufbewahrung von Urnen oder Särgen dienen und oft einem Friedhof oder Krematorium angegliedert sind.  Die Kirchengemeinde sieht dieses Vorhaben als „sinnvolle Ergänzung zum städtischen Friedhofsangebot“. Wie Metz berichtete, gebe es auch Interesse aus dem gesamten Saarland. Finanziell kämen auf die Stadt keinerlei Kosten zu, da sich das Projekt von alleine tragen müsse und die Kirche auch dafür geradestehen müsse.

Allerdings, so führt die Verwaltung auf, fehlen der Stadt dann Einnahmen im städtischen Gebührenhaushalt. Trotz langer Diskussion blieben dem Ortsrat schließlich zu viele Zweifel, um das gewünschte Einvernehmen herzustellen. Der stellvertretende Ortsvorsteher Uwe Steffen (CDU) hatte schon vorher geahnt: „Ich glaube nicht, dass es Aufgabe des Ortsrates ist, das Einvernehmen zwischen der Stadt und einer Kirchengemeinde herzustellen. Will man uns damit etwa den Schwarzen Peter zuschieben?“ Wie gesagt: Kein Einvernehmen, der Antrag geht an die Stadtverwaltung zurück.

Der Integrationsbeirat der Stadt hat im November den Wunsch, ein muslimisches Grabfeld auf dem Waldfriedhof einzurichten, zum Antrag erhoben. Einige Punkte zu diesem Antrag scheinen leicht zu erfüllen zu sein. Etwa die Bereitstellung des Wasch- und Kühlraumes auf dem  Waldfriedhof. Oder die beiden Antragspunkte, die die Lage der Gräber betreffen: Dabei spielt vor allem die Ausrichtung nach Mekka eine Rolle. Es ist zu beachten, dass Muslime auf der rechten Körperseite liegend bestattet werden;  das Gesicht soll in dieser Lage nach Mekka schauen. Der Grabstein soll vorzugsweise auf der Kopfseite stehen, kann aber aus islamischer Sicht auch am Fußende angebracht werden.

Doch es gibt einen gewichtigen Streitpunkt – und dabei geht es um die Bestattung im Leichentuch, ohne Sarg. Ein Punkt, der den Muslimen äußerst wichtig ist, wie Kiymet Kirtas im Namen des Integrationsbeirates betonte.

Das saarländische Bestattungsgesetz lasse bei Körperbestattungen  Ausnahmen zur Sargbestattung zu, so geht es aus der Ratsvorlage hervor. Die Stadtverwaltung hält es aber nicht für notwendig, ihre Bestattungssatzung im Sinne dieser Ausnahmen zu ändern. Warum, ist ebenfalls der Vorlage zu entnehmen. Demnach zeigten Bestattungen von Muslimen in anderen Kommunen mit Sargpflicht wie etwa auf dem Saarbrücker Gräberfeld auf, dass eine Bestattung im Sarg möglich sei. Der Völklinger Ortsrat gibt der Verwaltung dabei Recht. Unter anderem wog das Wort des Bestattungsexperten Christian Duchene schwer: „Es ist möglich, zum Islam zu konvertieren, indem man einen einzigen Satz sagt. Nun weiß ich schon, dass pfiffige Zeitgenossen behaupten, der Verstorbene sei  Muslim, um Kosten für einen Sarg zu sparen; denn einen Nachweis dafür, Muslim zu sein, gibt es nicht.“ Unverhoffte Unterstützung für die  Verwaltungsauffassung kam ausgerechnet vom Imam Tahsin Albayrak.  Kirtas übersetzte seine Aussage so: Sargbestattungen kämen im Islam nur in Frage, wenn es sich um „unreine Erde“ handele. Darunter verstehe der Islam etwa einen überwiegend matschigen oder meist Wasser führenden Boden. Von Duchene war zu hören, dass solche Böden auf den Friedhöfen der Region verbreitet seien.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort