Windpark Bous Antworten auf Bürger-Fragen
Völklingen/Püttlingen · Der Windpark Bous mit nur drei Windrädern wurde im vereinfachten Verfahren genehmigt, ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Dadurch blieben bei Anwohnern etliche Fragen offen. Zu zwei Komplexen haben wir das Umweltministerium um Auskunft gebeten.
Baustellenzufahrt: Welcher Weg ist den schweren Fahrzeugen, die beim Windrad-Bau im Einsatz sind, überhaupt erlaubt? – Antwort: Vorgeschriebene Wege gebe es nicht. Öffentliche Straßen dürften frei fürs Bauen genutzt werden (mit jeweils zulässigem Fahrzeuggewicht), private Flächen nach Absprache mit den Eigentümern. Genehmigungen seien nur nötig für Eingriffe in die Landschaft, etwa Rodungen oder Wege-Verbreiterungen. Beim Windpark Bous sei solch eine „Zuwegungsgenehmigung“ erteilt worden für eine Strecke, die ausgeht von Schwalbach-Derlen. Sie ersetze eine Genehmigung für eine Strecke ausschließlich auf Bouser Bann – die konnte der Projektierer nicht umsetzen, weil die Stadt Völklingen, Eigentümerin eines Wegestücks, ihre Zustimmung versagte. Etwaige Schäden an Straßen seien kein Fall für die Umwelt-, sondern für die Verkehrsbehörden oder Kommunen.
Wasserschutz: Wieso wurde im Wasserschutzgebiet der Einbau von Recycling-Schotter erlaubt? Und wieso fahren dort normale Fahrzeuge, die nicht speziell gegen Betriebsstoff-Verluste gesichtert sind? – Antwort: Erlaubt sei nur Recyclingschotter der Qualität Z0, „der als unbelastet gilt und damit auch in Wasserschutzgebieten uneingeschränkt einsetzbar ist“. Wer das Material nutze, müsse die Qualität nachweisen. Für Fahrzeuge und Anlagen, „bei denen wassergefährdende Stoffe verwandt werden“, gelte, dass sie täglich auf Undichtigkeiten überprüft und etwaige Mängel sofort behoben werden müssten.