Tipps von der Verbraucherzentrale des Saarlandes Fitnessstudio, Strom und Gas: Was Sie bei neuen Verträgen nicht vergessen sollten

Saarbrücken · Seit Anfang gilt das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“, das Verbraucher besser vor unfairen Geschäftspraktiken schützen soll. Zwei Juristinnen der Verbraucherzentrale des Saarlandes beantworteten die Fragen der SZ-Leser.

Vertrag für Fitnessstudio, Strom und Gas: Tipps von der Verbraucherzentrale
Foto: dpa-tmn/Christin Klose
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