Nahverkehrsplan für Saarbrücken Verkehrsplan soll Konkurrenz abschrecken

Saarbrücken · Der Stadtrat will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Saarbahn GmbH auch in Zukunft für den öffentlichen Personennahverkehr in Saarbrücken zuständig ist. Die Hürden für andere Anbieter sollen möglichst hoch sein.

 Wenn es nach den Kommunalpolitikern geht, soll auch künftig die Saarbahn und kein privater Konkurrent am Landwehrplatz in Saarbrücken halten.

Wenn es nach den Kommunalpolitikern geht, soll auch künftig die Saarbahn und kein privater Konkurrent am Landwehrplatz in Saarbrücken halten.

Foto: Manuela Meyer

Wie geht es weiter mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Saarbrücken? Fahren auch künftig die Busse und Züge der Saarbahn GmbH durch die Stadt und das Umland, oder will sich ein privater Konkurrent den Auftrag schnappen? Letzteres wollen Verwaltung und Kommunalpolitik verhindern. Eine wichtige Entscheidung steht in der Mai-Sitzung des Stadtrats auf der Tagesordnung. Dann soll der „Nahverkehrsplan 2019 der Stadt Saarbrücken“ verabschiedet werden. Er legt nach Angaben von Dezernent Thomas Brück (Grüne) fest, welchen Mindeststandard an Verkehrsleistungen der Betreiber erfüllen muss.

Dazu zählt in erster Linie das Verkehrsnetz aus Buslinien und der Saarbahnstrecke. In dem Plan werden auch die Qualitätsstandards für Barrierefreiheit, Haltestellen, Fahrzeuge oder Pünktlichkeit aufgestellt und der Betreiber verpflichtet, auch in Randzeiten, wenn nicht viele Bus und Bahn nutzen, Verkehrsleistungen anzubieten. Dadurch werde sichergestellt, dass sich jetzt kein reines Busunternehmen den Auftrag in Saarbrücken schnappen könne, sondern auch noch Züge anschaffen müsste, erklären Brück und Christian Bersin, Leiter des Amts für Umwelt- und Klimaschutz.

Nach dem Personenbeförderungsgesetz des Bundes könnte ein Privatunternehmen ein „eigenwirtschaftliches Angebot“ für Saarbrücken abgeben. Das heißt: Es muss die Verkehrsleistungen, die im Nahverkehrsplan festgelegt sind, ohne öffentliche Zuschüsse erbringen. Dann müsste die Stadt diesem Unternehmen den Auftrag erteilen. Es darf also ausdrücklich nicht öffentliche Zuschüsse in seine Kalkulation einberechnen, betont Brück. Kommt so ein Angebot, könnten die Stadtwerke nur noch selbst mit einem „eigenwirtschaftlichen Angebot“ reagieren.

Darüber entbrannte Ende 2017 ein heftiger Streit im Stadtwerke-Aufsichtsrat, an dessen Ende Saarbahn-Geschäftsführer Andreas Winter den Posten räumen musste. Seitdem ist Peter Edlinger alleiniger Saarbahn-Geschäftsführer. Er tritt dafür ein, einen solchen „Plan B“ in der Schublade zu haben. Der wäre aber mit Einsparungen verbunden. Derzeit fährt die Saarbahn GmbH  nach Angaben Brücks jährlich ein Defizit von 12 bis 14 Millionen Euro ein. Das gleicht der Stadtwerke-Konzern mit Gewinnen aus dem Geschäft mit Strom, Gas und Wasser aus. Bei einem „eigenwirtschaftlichen Angebot“ wäre das nicht mehr möglich.

Mit dem Nahverkehrsplan soll der Stadtrat auch die „Vorabbekanntmachung“ beschließen, erklärt Thomas Brück. Darin kündigt die Stadt an, dass sie den Auftrag an die Saarbahn GmbH vergeben will. Diese Bekanntmachung werde bis Ende Mai im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Vertrag zwischen Stadt und Saarbahn endet Ende August 2019. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt beginnt eine dreimonatige Zitterpartie, ob ein anderes Unternehmen ein Angebot abgibt. Wenn nicht, bleibt auf jeden Fall alles beim Alten.

 Dezernent Thomas Brück (Grüne).

Dezernent Thomas Brück (Grüne).

Foto: Iris Maria Maurer

Nach langen Verhandlungen haben sich die Stadt Saarbrücken, die Gemeinde Riegelsberg, das Land und der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr im Regionalverband auf einen wichtigen Kompromiss geeinigt, sagt Brück weiter. Während die Saarbahn der Betrieb auf dem Gebiet der Gemeinde Riegelsberg bisher 1,7 Millionen Euro jährlich koste, sinke dieser Betrag künftig auf 600 000 Euro, weil das Land seinen Anteil erhöhe, berichtet Brück. Riegelsberg müsse sich an den Kosten nicht beteiligen. Diese Frage musste vor der „Vorabbekanntmachung“ geklärt werden, die Vereinbarung solle ab 1. Mai gelten. Der Riegelsberger Gemeinderat müsse dem am Montag, 23. April, zustimmen, der Zweckverband am 27. April und der Saarbrücker Stadtrat am 8. Mai.

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