Strafjustiz Sulzbacher Uniform-Affäre endet glimpflich

Sulzbach/Saarbrücken · Auftritte in Bundeswehr-Montur brachten drei Männern Ärger mit Streitkräften und Justiz. Die stellte die Verfahren ein.

 Mit offenbar unberechtigten Auftritten in Uniform bei einem öffentlichen Gelöbnis in Sulzbach  haben sich zwei Männer Ärger mit der Justiz eingehandelt. Ein dritter war wegen Beihilfe angeklagt (Symbolfoto).

Mit offenbar unberechtigten Auftritten in Uniform bei einem öffentlichen Gelöbnis in Sulzbach haben sich zwei Männer Ärger mit der Justiz eingehandelt. Ein dritter war wegen Beihilfe angeklagt (Symbolfoto).

Foto: dpa/Britta Pedersen

(ole) Die Auftritte der Herren in Bundeswehr-Uniformen, darunter ein inzwischen zurückgetretener Beigeordneter der Stadt Sulzbach, fanden vor bald zwei Jahren große Beachtung. Aber keinen Beifall. Vielmehr zogen sich die beiden Uniformierten den geballten Unmut der Streitkräfte zu. Und der Justiz. Bundeswehr-Vertreter waren überzeugt, den Herren fehle das Recht, die Dienstkleidung anzulegen und sich damit in der Öffentlichkeit zu zeigen.  Für das größte Aufsehen sorgte der damalige Sulzbacher Beigeordnete während einer Bundeswehr-Veranstaltung im Februar 2018.

96 Rekruten des Fallschirmjägerregiments 26 legten am Salzbrunnen-Ensemble vor großem Publikum ihr Gelöbnis ab (wir berichteten). Der damalige Beigeordnete war dort – in Uniform. Was zwei Feldjäger stutzig machte. Sie sollen dem anscheinend ranghohen Offizier den Zugang zum Gelöbnis-Gelände kategorisch verwehrt haben. Dass er auch noch zu Unrecht Orden getragen habe, bestritt der Mann im Gespräch mit der SZ entschieden. Er habe nur „Tätigkeitszeichen“ getragen, „Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise“, die mit militärischen Orden nichts zu tun hätten. Auch ein damals 66 Jahre alter Quierschieder erhielt aufgrund seiner Uniform wegen Amtsanmaßung einen Platzverweis. Die Bundeswehr wollte den Auftritt damals nicht auf sich beruhen lassen. „Der Kommandeur des Landeskommandos Saarland – als zuständige Stelle der Bundeswehr im Bundesland – hat eine Strafanzeige wegen Verdacht auf unberechtigtes Tragen von Uniformen, Dienstgraden, Orden und Ehrenzeichen gestellt“, teilte deren Sprecher Thomas Dillschneider damals mit.

Zwei Strafverfahren gegen die Uniformierten wegen Betrug und Amtsanmaßung und ein weiteres Verfahren gegen einen dritten Angeklagten wegen Beihilfe bei der Beschaffung der Utensilien waren die Folge. Anfang 2019 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage zum Amtsgericht. Wie jetzt bekannt wurde, zeichnete sich im weiteren Verfahren ein nicht allzu schweres Fehlverhalten der drei Beschuldigten ab. Das Amtsgericht Saarbrücken stellte daher die Verfahren wegen geringer Schuld gegen Geldauflagen von je 500 Euro ein.

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