An diesem Dienstag Urteil im Saarbrücker Pathologen-Prozess um falsche Krebsdiagnosen erwartet

Wegen Betrugs und Bestechung steht ein Pathologe vor Gericht. Er soll mehrfach falsche Diagnosen gestellt haben, mit teils fatalen Folgen für die Patienten. Mehrfach wurde die Urteilsverkündung verschoben. Doch an diesem Dienstag fällt das Urteil in dem Verfahren.

Urteil im Pathologen-Prozess in Saarbrücken um falsche Krebsdiagnosen erwartet​
Foto: BeckerBredel

Im Prozess gegen einen saarländischen Pathologen, der in sieben Fällen falsche Diagnosen mit erheblichen Folgen für die Patienten gestellt haben soll, wird an diesem Dienstag (12.30 Uhr) das Urteil erwartet. Der ursprüngliche Termin für die Verkündigung war wegen der Erkrankung eines Kammermitgliedes in der vergangenen Woche verschoben worden.

Die Anklage wirft dem heute 63-Jährigen vor dem Landgericht Saarbrücken unter anderem gefährliche und schwere Körperverletzung vor - in zwei Fällen versuchten Totschlag und in einem Fall Körperverletzung mit Todesfolge.

Oberstaatsanwältin fordert Gesamtstrafe von über acht Jahren

Die Oberstaatsanwältin hat eine Gesamtstrafe von achteinhalb Jahren gefordert - „unter Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung“, so ein Gerichtssprecher. Bereits im Juni 2020 war der Mann wegen Betrugs in 17 Fällen sowie wegen Bestechung im Gesundheitswesen in 97 Fällen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte Fachärzten Geld gezahlt, damit sie Gewebeproben in seinem Institut untersuchen ließen.

Die Verteidiger des deutschen Angeklagten haben Freispruch in drei von sieben Fällen und eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten beantragt. Der Pathologe soll in seinem Institut in St. Ingbert zwischen Februar und November 2018 falsche Krebsdiagnosen gestellt haben. Dadurch sei es zu nicht notwendigen Behandlungen und Eingriffen wie etwa Chemotherapien, Brust-, Darm- und Gesichtsoperationen gekommen. Unter anderem war einer Patientin der Großteil eines Oberkiefers entfernt worden.

In einem anderen Fall war ein 50-jähriger Mann nach einer demnach nicht erforderlichen Darmoperation an einer Sepsis gestorben. Der Nebenklagevertreter, der die Schwester des verstorbenen Patienten vertritt, forderte in diesem Fall eine Einzelstrafe von fünf Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Patienten stammten aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz.

Zum Prozessauftakt Mitte April hatte der Pathologe bei einzelnen Fällen eingeräumt, bei der Auswertung „etwas verwechselt“ zu haben - und auch, dass er sich möglicherweise von der Statistik etwas fehlleiten ließ, wie er sagte.

Anfang März hatte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken zudem den Präsidenten der Ärztekammer des Saarlandes wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung durch Unterlassen angeklagt. Er soll Informationen zu schweren Erkrankungen des Pathologen nicht an die Approbationsbehörde weitergegeben und so „billigend in Kauf genommen haben, dass Patienten auf Grund unterlassener oder nicht indizierter Behandlungen zu Tode kommen würden“, so die Staatsanwaltschaft.

(dpa)
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