Urteil: Gericht kritisiert Bewilligungsregeln des Regionalverbandes Schlappe für Regionalverband im Prozess um Kosten der Unterkunft

Regionalverband · Das Sozialgericht gab einem Hartz-IV-Bezieher Recht und kritisierte Bewilligungsregeln des Regionalverbandes – der ging in Berufung.

 Mustergültig: Die Saarbrücker gemeinnützige Siedlungsgesellschaft (SGS) hat 2020 bei der Sanierung der Hausnummer 1 im Gebäude  Königsbruch auf der Folsterhöhe 82 Wohnungen auf Zack gebracht – 58 davon wurden zu Sozialwohnungen.  In der Hausnummer 5 hat die SGS nun dasselbe vor.

Mustergültig: Die Saarbrücker gemeinnützige Siedlungsgesellschaft (SGS) hat 2020 bei der Sanierung der Hausnummer 1 im Gebäude Königsbruch auf der Folsterhöhe 82 Wohnungen auf Zack gebracht – 58 davon wurden zu Sozialwohnungen. In der Hausnummer 5 hat die SGS nun dasselbe vor.

Foto: Becker & Bredel / SGS

Von einer „schweren Niederlage des Regionalverbandes“ spricht die Linke mit Blick auf ein Urteil des Sozialgerichts für das Saarland. Mit diesem Urteil endete ein Prozess um sogenannte „Kosten der Unterkunft“ (Miete plus angemessene Nebenkosten), den ein Hartz-IV-Bezieher gegen das Jobcenter des Regionalverbandes angestrengt hatte.