Ein Mann sorgt sich um abgeräumte Grabstätten „Unsere Vergangenheit verschwindet“

Dudweiler · Grabstätten von bekannten Dudweiler Bürgern werden abgeräumt. Die Stadt erklärt, was machbar ist und was nicht.

 Historische Gräber auf dem Friedhof in Dudweiler werden zurückgebaut. Günther Kliebenstein von der evangelischen Kirchengemeinde vor einem der Gräber.

Historische Gräber auf dem Friedhof in Dudweiler werden zurückgebaut. Günther Kliebenstein von der evangelischen Kirchengemeinde vor einem der Gräber.

Foto: Iris Maria Maurer

Es war vor wenigen Tagen, als wir im unteren Teil des Dudweiler Friedhofs einen kleinen Rundgang machten. Und zwar mit Günther Kliebenstein vom Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde. Er führte uns zu einem Areal, das ihm und wohl auch anderen guten Beobachtern beziehungsweise an Heimathistorie interessierten Menschen Rätsel aufgibt.

Zunächst aber geht es dort vorbei, wo einst die Ruhestätte von Heinrich Jennewein zu finden war. Günther Kliebenstein weiß, dass sie schon vor längerer Zeit abgeräumt wurde. Jennewein hat 1919 die Eisen- und Blechwarenfabrik JEGA gemeinsam mit Georg Gapp in Dudweiler gegründet (saarland-biografien.de).

Weiter oben war das Grab von Wilhelm Schulde, der der Dudweiler Eisengießerei seinen Namen gab. Auch dieses  ist verschwunden. Und dann besuchen wir noch die Grabstätte von Johann Unterkeller, ehemals Buchdruckerei-Besitzer (,,Dudweiler Zeitung“). Hier ist noch nichts abgeräumt, das Nutzungsrecht ist aber abgelaufen. Verschwunden ist auch die Grabstätte von Pfarrer Friedrich Schmidt, was Günther Kliebenstein ebenfalls bedauert. „Mit den Gräbern bekannter Bürger verschwindet auch ein Stück unserer Vergangenheit“, sagt er.

Die SZ hat Stadt-Pressesprecher Thomas Blug kontaktiert, der nun folgende Auskünfte gibt. „Die Grabstätte Jennewein  existiere noch, das Nutzungsrecht sei aber seit 1986 abgelaufen. Die Grabstätte werde seit langer Zeit nicht mehr gepflegt. Daher soll sie zeitnah abgeräumt werden. Blug: „Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat das Recht und die Pflicht, solche Grabstätten abzuräumen. Wenn Grabstätten verwildern, kann das gefährlich werden, insbesondere umfallende Grabsteine können aufgrund ihres Gewichts Verletzungen verursachen. Aus diesem Grund ist es notwendig, entsprechende Grabsteine zu entfernen.“

Was die noch existierende Jennewein-Grabstätte angeht, so meint Günther Kliebenstein, dass es sich hier um das Grab der Eltern des eingangs erwähnten Heinrich Jennewein handelt.

Die beiden Gräber neben der Grabstätte Jennewein, so der Stadtpressesprecher, hätten noch Nutzungsrechte und würden  auch noch gut gepflegt. Die Grabstätte Schulde indes sei 1991 abgelaufen: „Das Grab war nicht mehr standsicher, daher musste es der Friedhof aus Sicherheitsgründen abräumen. Das war auch bei Pfarrer Friedrich Schmidt der Fall. Die Grabstätte Unterkeller lief bereits 1986 ab. Auch dieses Grab soll demnächst abgeräumt werden.“

 Dieses Schild auf dem Friedhof in Dudweiler weist darauf hin, dass die Nutzungsrechte für das alte Grab dahinter abgelaufen sind.

Dieses Schild auf dem Friedhof in Dudweiler weist darauf hin, dass die Nutzungsrechte für das alte Grab dahinter abgelaufen sind.

Foto: Iris Maria Maurer
 Im unteren Teil des Friedhofs findet man den Grabstein der Schriftstellerin Liesbet Dill. Allerdings ist der Vorname falsch beschrieben.

Im unteren Teil des Friedhofs findet man den Grabstein der Schriftstellerin Liesbet Dill. Allerdings ist der Vorname falsch beschrieben.

Foto: Iris Maria Maurer

Bei den genannten Personen handele es sich im Übrigen nicht um Ehrenbürger, auch wenn sie in Dudweiler bekannt waren. Ehrengräber von Ehrenbürgern der Landeshauptstadt Saarbrücken hätten einen besonderen Status, den der Stadtrat beschließe. Städtische Friedhofsmitarbeiter pflegten die Ehrengräber. Hier gelte „ewiges Ruherecht“, wie etwa bei Willi Graf. Und anders als beispielsweise auf dem Friedhof St. Johann, der komplett unter Denkmalschutz stehe, spiele der Denkmalschutz bei den regulär genutzten Gräbern wie etwa auf dem Friedhof Dudweiler keine Rolle: „Die Gräber werden wieder belegt. Das sieht das Friedhofsrecht so vor. Wenn die Familien die Gräber nicht mehr weiter verlängern, verlieren die Gräber ihre Nutzungsrechte. Die Fläche fällt dann an die Stadt zurück.“ Normalerweise würden Gräber auf Kosten der Angehörigen abgeräumt. Wenn keine Angehörigen mehr ermittelt werden können oder die Nutzungsrechte schon sehr lange abgelaufen sind, erfolge die Räumung auf Kosten des Friedhofs. Wertvolle Grabdenkmäler würden  „in der Regel gesichert und neuen Grabnutzungsberechtigten zur Wiedernutzung angeboten.“

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