Ein Schlagabtausch von ganz besonderem Interesse Umweltministerium wehrt sich vehement gegen Vorwürfe

Saarbrücken/Dudweiler · Von Michèle Hartmann

 Wohl kaum jemand, der den Wald nicht liebt. Um so heftiger wird über seine Nutzung gestritten.

Wohl kaum jemand, der den Wald nicht liebt. Um so heftiger wird über seine Nutzung gestritten.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Saarbrücker Zeitung hat das Saar-Umweltministerium mit den Behauptungen Klaus Borgers konfrontiert und um Stellungnahme gebeten. Dem Ministerium ist der Saarforst Landesbetrieb unterstellt, der bei der Veranstaltung im Dudweiler Bürgerhaus vom Referenten Borger, von Gästen und den Gastgebern - Bündnis 90/Die Grünen - angegangen wurde.

Sabine Schorr, Pressesprecherin im Umweltministerium, teilt somit folgendes mit: Was die Äußerungen des ehemaligen Staatssekretärs im Umweltministerium angeht, so habe man es mit vielen Allgemeinplätzen aus der Welt und Deutschland und mit wenig faktenbasierten Informationen konkret zur Situation im Saarland, im Staatswald oder bei den anderen Waldbesitzern zu tun.  Die Borger-Äußerung zum Wald als „Holzfabrik“ sei völliger Unsinn: „Dem stehen ministerielle Daten und Fakten zum saarländischen Wald entgegen“. Der Wald im Saarland zeichne sich aus durch großen Baumarten-Reichtum mit dem bundesweit höchsten Laubbaum-Anteil. Die  Vorrats-Anreicherung innerhalb von 25 Jahren sei von ehemals zirka 200 auf 350 Kubikmeter pro Hektar gestiegen. Dies sei ein hoher Beitrag zur sogenannten „Biodiversitätsstrategie“. Dabei gehe es, grob gesagt, um die biologische Vielfalt, die es zu erhalten gilt.

Die wirtschaftlichen Funktionen, so heißt es weiter, „stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zu den ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes und der Waldbewirtschaftung. Als Beispiele seien angeführt : Zehn Prozent des Staatswaldes sind aus der Bewirtschaftung genommen“, auf 90 Prozent der Fläche erfolge die Integration der Ökologie in die Bewirtschaftung, beispielsweise durch Alt- und Totholz-Biozönosen (Gemeinschaften von Organismen verschiedener Arten), durch die Horstschutz-Vereinbarung mit dem NABU, durch weitere Anreicherung des Holzvorrates im Wald (aktuell würden nur 70 Prozent des laufenden Holzzuwachses genutzt) und durch eine starke Annäherung an die natürliche Vegetation. Sabine Schorr: „Im Übrigen sind alle am Wald und der Arbeit im Wald Interessierten jederzeit eingeladen, sich bei den Revierleitern zu informieren und ihre Kritik vor Ort anzubringen.“

Was die Zertifizierung von Waldbewirtschaftung und Forstbetrieben  angeht, so sei sie ein wichtiger, auf internationaler Ebene entstandener Prozess der umweltpolitischen Einflussnahme. Umweltverbände (WWF, NABU, BUND), Arbeitnehmervertretungen, Holzindustrie und Waldbesitzer würden im kontinuierlichen und konstruktiven Prozess die Ziele, Standards und Indikatoren der Waldbewirtschaftung diskutieren. „Auf Basis dieser Ziele und Kriterien werden die Betriebe, die ein Zertifikat erhalten wollen, jährlich von unabhängigen, fachkundigen Auditoren überprüft. Externe schauen somit in die betrieblichen Abläufe und bewerten die Einhaltung der Regelungen. Am Ende steht dann die Verleihung oder Aberkennung eines Zertifikates. Die Erfahrungen mit der Zertifizierung von Forstbetrieben sind sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene überwiegend sehr positiv. Die Zertifizierung leistet einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Forstwirtschaft“, so das Umweltministerium weiter.

Dass der Begriff naturnahe Waldwirtschaft dehnbar und nicht klar definiert ist, sei auch nicht richtig. Hier müsse man sich nur mal das umfangreiche Regelwerk anschauen, das im Saarland gelte.

Die Waldbewirtschaftungsrichtlinien (WBRL) für den Staatswald an der Saar seien das Regelwerk, das sowohl die ökologischen als auch die ökonomischen Ziele und Maßnahmen einer naturnahen Waldbewirtschaftung beinhalte. Diese seien für den Staatswald verbindlich und auch für den Gemeindewald insofern, als die Gemeinde selbst keine anderen Richtlinie erlassen habe. Diese Richtlinien können unter www.saarforst.de heruntergeladen werden (133 DIN-A-4-Seiten). Schorr: „Somit gibt es hier sehr detaillierte Regelungen zur Waldbewirtschaftung. Eine solche Detailliertheit jedoch in ein Waldgesetz zu übertragen, würde den Rahmen eines jeden Gesetzes überschreiten.“

Im Übrigen gebe es keinerlei Handlungsbedarf für eine Novellierung des Waldgesetzes.

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