übergewicht Jetzt bleibt nur noch das Sozialgericht
Dudweiler · Ein ehemals schwerst übergewichtiger Patient geht gegen seine Krankenkasse vor. Sie will eine Operation nicht bezahlen.
() Ralf Peter Fritz geht es richtig gut. ,,Gesundheitlich fast perfekt“, sagt er beim Treffen mit der SZ und lächelt vergnügt. Weil er nach unfassbarer Gewichtsabnahme sehr sportlich unterwegs ist: Es war im Juni vor zwei Jahren, als wir erstmals über den Mann berichteten. Denn da war er auf dem Weg in ein neues Leben. Nach einer Magenverkleinerung verlor er, der zu seinen schlimmsten Zeiten bei einer Körpergröße von 1,83 Metern 185 Kilogramm wog, mehr und mehr Gewicht. Und heute bringt er nur noch 94 Kilo auf die Waage. Mit seiner Frau Yvonne geht er in jeder freien Minute wandern und freut sich auch schon auf den Firmenlauf in Dillingen Ende dieses Monats.
Es könnte für den Mitarbeiter einer Hausverwaltungsgesellschaft in Dudweiler alles so schön sein, doch das ist es nicht. Weil seine Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt für eine Operation, die für Ralf Peter Fritz mehr als dringlich ist: die Entfernung der überschüssigen Hautlappen, damit er gänzlich unbeschwert leben kann. Diese Hautlappen, so der Versicherungsnehmer, müssten unbedingt weg, weil sie ständig scheuerten und sich entzündeten, vor allem jetzt im Sommer. Zudem würden sie auf die Blase und den Unterleib drücken.
Die IKK Südwest jedoch begründet die Ablehnung dieser sogenannten Abdominalplastik wie folgt und beruft sich dabei auf die Beurteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK): Die Kostenübernahme für die beantragte Leistung, so heißt es unter anderem, könne „aus sozialmedizinischer Sicht“ nicht befürwortet werden. „Erhebliche funktionelle Beeinträchtigungen“ müssten im Übrigen verneint werden. Empfohlen wird dem Antragsteller jedoch eine ,,konsequente Hautpflege“ Auch eine psychische Beeinträchtigung des 49-Jährigen aufgrund des ,,negativ empfundenen Körperbildes“ erscheine „nicht primär vorrangig“. Generell bleibe festzustellen, „dass eine psychische Problematik (...) primär mit den Mitteln der Psychiatrie und Psychotherapie gegebenenfalls zu behandeln wäre.“
Ralf Peter Fritz hat erst Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse eingelegt und dann einen Rechtsanwalt eingeschaltet, als sein Ansinnen erfolglos blieb. Er will Klage einreichen beim Sozialgericht. Weil er überhaupt nicht begreifen kann, dass sich die IKK Südwest vor der Erstattung von Kosten in Höhe von rund 5400 Euro drückt. Diese Summe nannte dem Dudweilerer der Schönheitschirung, der den Eingriff vornehmen würde. Dieser attestiert seinem Patienten überdies ,,ein sich immer wieder entzündendes Ekzem“ in den durch die Fettschürze resultierenden Hautfalten. Auch die Hausärztin von Ralf Peter Fritz, Dr. Susanne Brenner, setzt sich vehement für die OP ihres Patienten ein. Für sie ist unverständlich, dass die Kasse sich weigert, die Kosten zu übernehmen. „Ich werde Herrn Fritz medizinisch weiterhin zur Seite stehen und ihn auf seinem Weg begleiten, sowohl öffentlich als auch rechtlich“, sagt sie.
Der Versicherungsnehmer selbst ist sehr erbost. Und führt in seinem Schreiben an die IKK an, dass er durch seine enorme Gewichtsabnahme der Krankenkasse viele Kosten erspart hat. Schließlich hätte er im noch schwerst übergewichtigen Zustand zwei künstliche Kniegelenke erhalten sollen. Das und weitere Krankheiten internistischer Art hätten nicht allein durch die Magenverkleinerungs-Operation abgewendet werden können, sondern auch durch gewaltige eigene Anstrengung. Und nun lasse ihn die Krankenversicherung dermaßen im Regen stehen.
Dieser teilte er im Übrigen schriftlich folgende Worte mit: „Ich habe meine Geschichte bis hierher öffentlich gemacht und werde natürlich den weiteren Fortgang, mit allen Details, auch weiterhin öffentlich machen.“