Träger verlangen 60 Euro Ärger wegen Rechnung für Notbetreuung

Saarbrücken/Saarlouis · Weil der Unterricht an der Schule zu oft ausfällt, meldet eine berufstätige Mutter ihre Tochter bei der Notbetreuung an – und soll jetzt dafür zahlen.

 Dass Notbetreuung von Eltern bezahlt werden muss, ist für die Betroffenen eine große Überraschung – und ein Ärgernis. 

Dass Notbetreuung von Eltern bezahlt werden muss, ist für die Betroffenen eine große Überraschung – und ein Ärgernis. 

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Als ihre Tochter dieser Tage mittags aus der Grundschule heimgekommen ist, staunte die Mutter aus dem Kreis Saarlouis nicht schlecht. Im Hausaufgabenheft habe sie eine handschriftliche Notiz entdeckt. Sie solle ihrer Tochter bitte am nächsten Tag 60 Euro mitgeben. Der Grund: Die Tochter wird notbetreut. Der Träger der Notbetreuung stellt der Mutter die Betreuung für den Monat Juni nun in Rechnung.