Wertvolle Tipps zum Jahreswechsel So bleibt das Silvesterfeuerwerk sicher

Saarbrücken · Zum Jahreswechsel wird es ordentlich krachen. Polizei und Feuerwehr geben Tipps für richtigen Umgang mit Raketen und Böllern.

 Viele  Raketen und Böller dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.

Viele  Raketen und Böller dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Was wäre Silvester ohne Feuerwerk? Wenn die schönsten Farben den nächtlichen Himmel erleuchten. Für die einen gehört es untrennbar zum Jahreswechsel dazu. Andere würden allerdings gerne darauf verzichten. Stickiger Nebel, Lärm und massig Abfall sind das Resultat der Raketen. Die hohe Verletzungsgefahr nicht zu vergessen. Meldungen über Unfälle verursacht durch unsachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper bestimmen am Neujahrstag die Polizeimeldungen.

Besonders gefährlich ist das Abbrennen der Raketen und anderer Böller in Innenstädten – wenn viele Menschen auf öffentlichen Plätzen den Jahreswechsel feiern. Häufig schon explodierten Böller zwischen Passanten. Städte wie Dortmund und Hannover haben daher in innerstädtischen Bereichen Feuerwerk verboten. Eine Umfrage der Funken-Mediengruppe ergab kürzlich, dass rund 60 Prozent der Befragten für ein Böllerverbot in Innenstädten sind.

In Saarbrücken seien keine besonderen Vorkehrungen geplant, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung mit. Verbotszonen werde es nicht geben. Die Polizei ist aber an Silvester „immer stark gefordert“, sagt der Sprecher des Landespolizeipräsidiums, Georg Himbert. Dementsprechend sind auch mehr Beamte in der Nacht im Einsatz. „Der Schwerpunkt liegt sicherlich im innerstädtischen Bereich. Außerdem werden wir entsprechende Feierlichkeiten im Auge behalten.“ Die Zahl der Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch von Raketen und Böllern sei in den vergangenen Jahren immerhin konstant geblieben.

Auch das Abbrennen illegaler Feuerwerkskörper oder Raketen und Böller aus dem Ausland sei kein steigender Trend, sagt Himbert. In Deutschland unterliegen die Materialien einer Prüfung durch die Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM). Wegen der Nähe zu Frankreich gab es in den vergangenen Jahren immer wieder den Fall, dass dort erworbene und in Deutschland verbotene Knaller hierzulande gezündet wurden. „Die Leute sind mittlerweile aber einsichtig und wissen, dass es verboten ist.“ In der Tat sei es allerdings so, dass nach wie vor Alkoholkonsum bei einer Vielzahl der Unfallursachen eine große Rolle spiele. „Die Menschen werden dann leichtsinniger“, bestätigt Himbert.

Generell gilt, dass Verbraucher beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf die Prüfnummer der BAM achten sollen. Von billigen Importen aus dem Ausland und selbstgebauten Böllern sollten die Finger gelassen werden. Feuerwerk der Kategorie 1, wie Wunderkerzen und Knallerbsen, werden Jugendlichen über zwölf Jahre verkauft. Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Das Abfeuern der Raketen ist außerdem nur an Silvester respektive Neujahr gestattet. Ansonsten bedarf es einer Genehmigung der Stadt oder Gemeinde.

Die Berufsfeuerwehr in Saarbrücken weist daraufhin, dass Raketen nie aus der Hand, sondern von einem festen Untergrund abgefeuert werden sollen – und, dass gewährleistet sein muss, dass sie senkrecht aufsteigen können. „Außerdem sollte man auf die Umgebung achten, und ein Löschmittel, wie einen Eimer Wasser, bereitstellen“, sagt Michael Seifert von der Feuerwehr. Das saarländische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz informiert in einer Broschüre über den richtigen Umgang mit Silvesterraketen und Knallern. Darin wird unter anderem empfohlen, Türen und Fenster zu schließen, um Brände zu vermeiden. Des Weiteren sollen die leicht entzündbaren Stoffe kühl und trocken, und nicht in der Nähe von Kaminen und Heizungen gelagert werden.

Sollte es an Silvester trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall oder zu einem Brand kommen, müssen Bürger sofort den Notruf 112 (Rettungsdienst/Feuerwehr) wählen.

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