Wucherpreise Beseitigung eines Wespennests kann schnell teuer werden

HOMburg/Dudweiler · Verbraucherzentrale warnt vor angeblichen Notdiensten, die noch an der Haustür horrende Summen kassieren wollen.

 Wer Wespen in seinem Garten entdeckt, der muss aufpassen, dass er nicht Leute zu Hilfe ruft, die ihn betrügen wollen.

Wer Wespen in seinem Garten entdeckt, der muss aufpassen, dass er nicht Leute zu Hilfe ruft, die ihn betrügen wollen.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Es war an einem heißen Freitagmorgen. Monika Hermann und ihre Tochter Michelle waren plötzlich in großer Sorge. Sie entdeckten ein Wespennest im Garten der Kindertagesbetreuung in Dudweiler, die die beiden Frauen leiten. Eine Gefahr für die Kinder. Michelle Herrmann suchte in Eile die Telefonnummer eines Schädlingsbekämpfers. Sie gab bei der Suchmaschine Google die Wörter „Schädlingsbekämpfung Saarbrücken“ ein. Der erste Treffer war eine Nummer mit der Vorwahl 0800. Herrmann rief an.

Kurze Zeit später kamen zwei Männer. Sie sprühten ein Präparat ins Wespennest und verlangten danach satte 530 Euro. Die Männer bestanden darauf, dass Herrmann die Rechnung sofort begleicht.

Als die beiden Erzieherinnen am Montagmorgen erneut nach dem Wespennest sahen, mussten sie feststellen, dass das Präparat nichts genutzt hatte. Das Nest und seine Bewohner waren unverändert. Die beiden Frauen versuchten, die Schädlingsbekämpfer erneut zu kontaktieren, konnten aber niemanden erreichen.

Was die Herrmanns erlebten, ist zwar in Dudweiler passiert, aber kein Einzelfall, kann eigentlich überall vorkommen. Sowohl die Polizei als auch die Verbraucherzentrale warnen daher generell vor Abzocke bei Notdiensten. „Manche ,Notdienste’ fordern teils horrende Preise und setzen Kunden unter Druck, noch an der Haustür zu zahlen – die drohen manchmal sogar mit der Polizei“, berichtet Yvonne Schmieder, Rechtsanwältin von der Verbraucherzentrale in Saarbrücken.

Schmieder rät, solche Rechnungen generell nicht an der Haustür zu bezahlen, auch wenn die Handwerker oder Schädlingsbekämpfer das Geld sofort mitnehmen wollen.

Wer sich unsicher ist, sollte einen Nachbarn oder die Polizei rufen. Die Kunden haben das Recht, die Rechnung eingehend zu prüfen. Wer zahlt, habe nahezu keine Chance, das Geld wieder zurückzubekommen, sagt die Anwältin.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt grundsätzlich, einen Anbieter mit Festnetznummer aus der Region zu beauftragen – und niemanden, der nur eine 0800-Nummer oder Handynummer angibt. Auch Berufsverbände könnten bei der Suche nach Notdiensten in der Umgebung helfen.

Die richtigen Ansprechpartner beispielsweise bei Wespennestern seien Imker, zugelassene Unternehmen zur Schädlingsbekämpfung, Kammerjäger und einige Umweltschutzorganisationen. Denn Wespen stehen grundsätzlich unter Artenschutz. Sie dürfen nur in Ausnahmen getötet werden, wenn eine Gefahr für Menschen besteht.

In diesen Ausnahmefällen seien jedoch nur Preise zwischen 80 und 150 Euro üblich. Schmieder rät, Wucher-Preise umgehend bei der Polizei anzuzeigen, denn sie seien sittenwidrig.

Monika Herrmann hatte bei den Schädlingsbekämpfern sofort ein seltsames Gefühl. Auf dem Auto, mit dem die beiden unterwegs waren, stand kein Firmenname. „Ich habe zu meiner Tochter gesagt, dass da irgendwas nicht stimmt. Und dass sie ein Foto vom Nummernschild machen soll“, sagt Monika Herrmann.

Als die Wespen am Montag immer noch da waren, erstatteten die Frauen Anzeige bei der Polizei. Im Fall der Herrmanns seien die mutmaßlichen Täter mittlerweile ermittelt, nun sei die Staatsanwaltschaft zuständig, sagt Hans Peter Komp, Leiter der Polizeiinspektion Sulzbach. Auch ihm ist die Masche bekannt. Nicht nur bei der Schädlingsbekämpfung, auch bei anderen Notdiensten, etwa Schlüsseldiensten. Er rät grundsätzlich dazu, sich von den Handwerkern nachweisen zu lassen, zu welcher Firma sie gehören. Zudem sollten Kunden sich einen Kostenvoranschlag geben lassen, auf dem die einzelnen Kostenpunkte und eine Steuernummer der Firma aufgeführt sind.

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