Wintereinbruch: Des einen Freud' – des anderen Leid

Sulzbachtal · Der Winter ist da und mit ihm die Schneeschaufeln und glatte Straßen. Viel zu tun jedenfalls hatte am Freitag im Zeitraum von 5 bis 18.30 Uhr die Polizei im Sulzbach- und Fischbachtal. Deren Angaben zufolge ereigneten sich in Fischbach in den frühen Morgenstunden zwei Verkehrsunfälle mit Sachschaden, Personen blieben unverletzt.

 Dieser Amsel und ihren gefiederten Kollegen dürfte der Schnee kaum gelegen kommen. Die Aufnahme entstand am Freitag in Göttelborn. Foto: Lothar Strobel

Dieser Amsel und ihren gefiederten Kollegen dürfte der Schnee kaum gelegen kommen. Die Aufnahme entstand am Freitag in Göttelborn. Foto: Lothar Strobel

Foto: Lothar Strobel
 Diesen freundlichen Schneemann hat die kleine Medina auf dem Ravanusaplatz in Sulzbach gebaut. Foto: Becker & Bredel

Diesen freundlichen Schneemann hat die kleine Medina auf dem Ravanusaplatz in Sulzbach gebaut. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel

Auf der Autobahn im Bereich des Saarbrücker Kreuzes A8/A1 rutschte ein BMW in den Graben. Auch hier entstand nur Sachschaden. In Friedrichsthal im Maybacher Weg ereignete sich ebenfalls ein Unfall aufgrund der Glätte, ebenfalls nur mit Sachschaden. Im Neuhauser Weg in Dudweiler kam ein Pkw mit Sommerreifen ins Rutschen und stieß gegen einen am Fahrbahnrand geparkten Wagen. Ein Räumfahrzeug beschädigte derweil beim Vorbeifahren im Sonnenweg in Neuweiler ein geparktes Fahrzeug bei Verrichtung seiner Arbeit. Auf der A 623 in Fahrtrichtung Saarbrücken kam es am Nachmittag ebenfalls zu einem Verkehrsunfall: Ein Peugeot-Fahrer verlor die Kontrolle und fuhr in die Leitplanke. Der Fahrer wurde vorsorglich zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Das Auto musste abgeschleppt werden.

In der Dudweilerstraße in Fischbach-Camphausen und in der Rehgrabenstraße in Dudweiler kamen zwei Lastwagen aufgrund der glatten, zugeschneiten Straßen zum Erliegen. Sie konnten ihre Fahrt jedoch fortsetzen, nachdem der Räumdienst vor Ort war.

Die Sulzbacher Polizei-Inspektion erinnert daran, dass bei solchen Witterungsverhältnissen Kraftfahrzeuge mit M+S-Reifen oder mit der "Three-Peak-Mountain-Snowflake" (Schneeflocke) zu benutzen sind. Die entsprechende Kennzeichnung findet sich auf den Reifen wieder. Sollte ein Fahrer nicht mit den vorgeschriebenen Reifen unterwegs sein, droht ihm ein Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt. Bei einer Behinderung des Verkehrs erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und 1 Punkt. Verursacht der Fahrer einen Unfall, droht im ein Bußgeld von 120 Euro plus 1 Punkt.

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