Vereine halten sich zurück

Sulzbach · Als der Stadtrat die Erhöhung der Gebühren für kommunale Hallen beschloss, war der Aufschrei aus den Vereinen groß. Daraufhin wurde eine Härtefallregelung verabschiedet. Sie wurde bisher einmal beantragt.

Im Oktober des vergangenen Jahres befasste sich der Sulzbacher Stadtrat mit den Hallengebühren. Die Entgeltordnung aus dem Jahr 1983 war nicht mehr auf der Höhe der Zeit, allein die gestiegenen Heizkosten würden eine Anpassung fordern, hieß es zur Begründung in der Vorlage für die Stadtratsmitglieder. Die Stadtverwaltung erhofft sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von rund 10 000 Euro. Die Änderung der Entgeltordnung wurde vom Sulzbacher Stadtrat beschlossen, dabei enthielten sich die Freien Wähler, die Fraktion der Partei Die Linke sowie Stadtratsmitglied Tina Schöpfer (Bündniss90/Die Grünen) ihrer Stimme (SZ vom 16. Oktober 2014).

Danach meldeten sich allerdings zahlreiche Sulzbacher Vereine zu Wort. Manche drückten ihr Verständnis aus, andere befürchteten durch die teils drastische Erhöhung der Hallengebühren, in finanzielle Schieflage zu geraten. Die Verwaltung und der Stadtrat reagierten auf die Befürchtungen (die SZ berichtete). Der Rat verabschiedete im März die Klausel, "Vereinen, die nachweislich durch die Erhöhung der Benutzungsentgelte insbesondere im Bereich der Jugendarbeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten, und zwar derart, dass die Existenz des Vereines bedroht ist, einen jährlichen abgestuften Rabatt zu gewähren." Der gewährte Rabatt ist dabei gestaffelt. Er soll in diesem Jahr maximal 80 Prozent, in 2016 60 Prozent, in 2017 40 Prozent und im Jahr 2018 20 Prozent betragen. Die Härtefallklausel soll dann im Jahr 2019 auslaufen, bis dahin müsse jeder Verein "geeignete Maßnahmen getroffen haben, die Entgelte aus eigenen Mitteln zahlen zu können", ist den damaligen Sitzungsunterlagen zu entnehmen.

Doch die Härtefallklausel hat bisher wenig Nutzer gefunden. Die Stadtpressestelle erklärt auf Nachfrage der Saarbrücker Zeitung, dass bisher nur ein Verein die vom Stadtrat verabschiedete Sonderregelung beantragte. Aus Datenschutzgründen könnten allerdings keine weitere Angaben gemacht werden.

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