Helfer auf vier Beinen Therapiehund Lucky hilft den Kindern

Fischbach · Trotz ihres ehrenamtlichen Engagements muss Martina Lander seit Kurzem die Hundesteuer bezahlen.

 Martina Lander übt mit ihrem Hund Lucky und den Kindern Tobias, Fin und Malte das Klettern durch die Ringe.

Martina Lander übt mit ihrem Hund Lucky und den Kindern Tobias, Fin und Malte das Klettern durch die Ringe.

Foto: Thomas Seeber

Lucky kommt behutsam auf den dreijährigen Finn zu. Er nimmt vorsichtig die Getränkeflasche aus der Hand des Kindes. Finn ist mächtig stolz, sein einjähriger Bruder Malte lacht sich schief. Wenig später krabbelt Lucky mit dem sechsjährigen Tobias durch einen Stofftunnel. Menschen und Tier haben sichtlich Spaß am gemeinsamen Erleben im alten Schulhaus in Fischbach.

„Die Kinder lernen spielerisch den Umgang mit dem Hund, bauen Ängste und Hemmungen ab“, erzählt Martina Lander. Die 52-jährige Fischbacherin und der achtjährige Golden Retriever Lucky sind das sogenannte Therapiehunde-Team des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Vor drei Jahren haben Frauchen und Hund die notwendige Ausbildung absolviert. „Ich arbeite in der Altenpflege und mache dort auch Sterbebegleitung“, berichtet Lander, „auf einem Lehrgang wurde dann der Einsatz von Therapiehunden vorgestellt“.  360 Euro hat der Lehrgang gekostet. 150 davon hat das DRK übernommen, weil Lander und Lucky sich verpflichtet haben, ehrenamtlich zur Verfügung zu stehen. Seither geben die beiden Therapiekurse – in der Gruppe, aber auch einzelnen kleinen Patienten.

„Zu uns kommen Kinder mit ADHS, mit familiären oder Schulproblemen, aber auch Kinder mit Integrationsschwierigkeiten. Es kommen auch Kinder mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Die jüngsten sind ein Jahr, die ältesten so zwölf oder dreizehn Jahre alt“, sagt Lander und berichtet über die Erfolge: „Die Kinder gewinnen an Selbstvertrauen. Sie werden sehr viel ruhiger. In einem Fall stand der Junge kurz vor dem Schulverweis, heute hat er keine Probleme mehr.“

Beim alle 14 Tage stattfindenden Gruppenkurs in Fischbach ist die Arbeit mit Lucky nur ein Teil des Programms. Gemeinsames basteln, zusammenspielen, miteinander sprechen, gehören auch dazu – und an Geburtstagen gibt es Kuchen. Die Atmosphäre ist fröhlich, angstfrei, vertrauensvoll. Doch im Moment ist die Stimmung etwas getrübt. „Die letzten drei Jahre musste ich keine Hundesteuer zahlen. Jetzt hat mich die Gemeinde angeschrieben und mir mitgeteilt, dass ich ab sofort 36 Euro zu zahlen habe“, sagt Lander sauer: „Es geht mir nicht um das Geld. Es geht mir darum, dass immer so viel über Ehrenamt geredet wird und dann so was.“

Der Quierschieder Gemeinderat hatte im Januar die Hundesteuer deutlich auf 72 Euro erhöht (wir berichteten). Da tröstet es Lander wenig, dass sie „ja nur die Hälfte“ zahlen muss. Denn im Paragraf 4 der Hundesteuer-Satzung werden „Sanitäts- und Rettungshunde, die anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen uneingeschränkt zur Verfügung stehen und die vorgeschriebene Prüfung mit Erfolg abgelegt haben“, zur Hälfte von der Steuer befreit.

Nach Paragraf 3 gänzlich steuerfrei sind „Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen. Hilflos sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, „GL“ oder „H“ besitzen.“ Und auch nach Paragraf 1 ist „das Halten von Hunden ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken, also zur Einkommenserzielung, nicht steuerbar, das heißt, sie unterliegt nicht der Steuerpflicht“. Vor allem diesen Punkt findet Lander ungerecht: „Wir arbeiten ehrenamtlich, investieren unsere Zeit und Geld. Wir müssen ja mit dem Hund auch zum Tierarzt, Impfungen zahlen und auch sonst für seine tägliche Pflege und Wohlergehen sorgen.“

Nach Informationen des Deutschen Roten Kreuzes gibt es in Gemeinde Quierschied gut ein Dutzend Rettungs- oder Therapiehunde. Eine Steuerbefreiung würde also eigentlich kein unüberschaubares Finanzloch in den Quierschieder Haushalt reißen. „Wir haben die sogenannte Mustersatzung übernommen, mit der die meisten saarländischen Kommunen arbeiten. Allerdings gibt es bei einigen keine Ausnahmeregelungen wie bei uns“, erklärt Quierschieds Bürgermeister Lutz Maurer auf SZ-Anfrage. Er ergänzt: „Wir werden auf Antrag immer eine Einzelfallbewertung vornehmen.“

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