Straßenschild ohne Wirkung

Der Abschnitt der Sulzbacher Marktstraße, der am Parkhaus vorbei zum Ravanusaplatz führt, ist mit einem Schild als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Laut Straßenverkehrsordnung gilt innerhalb dieses Bereichs: Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten

Der Abschnitt der Sulzbacher Marktstraße, der am Parkhaus vorbei zum Ravanusaplatz führt, ist mit einem Schild als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Laut Straßenverkehrsordnung gilt innerhalb dieses Bereichs: Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Am Freitag dieser Woche haben wir den Test gemacht. Als Fußgänger wurden wir von parkenden Autos behindert und von Fahrern gefährdet, die das Wort Schrittgeschwindigkeit offensichtlich noch nie gehört haben. Aber weil wir aufgepasst und für andere mitgedacht haben, ist nichts passiert. Es lebe die Straßenverkehrsordnung.