Diesem Haus droht das Aus

Altenwald. Noch immer durch Netze gesichert ist das Haus Nummer 255 in der Sulzbachtalstraße in Altenwald. Vor dem Haus ist der Bürgersteig durch Barken abgeriegelt. Damit hier, an der Hauptdurchgangsstraße, niemand entlanggeht. Weil zu befürchten ist, dass Teile der heruntergekommenen Fassade herabstürzen könnten

 Dieses Hauses an der Sulzbachtalstraße in Altenwald könnte noch diesen Sommer abgerissen werden. Foto: SZ

Dieses Hauses an der Sulzbachtalstraße in Altenwald könnte noch diesen Sommer abgerissen werden. Foto: SZ

Altenwald. Noch immer durch Netze gesichert ist das Haus Nummer 255 in der Sulzbachtalstraße in Altenwald. Vor dem Haus ist der Bürgersteig durch Barken abgeriegelt. Damit hier, an der Hauptdurchgangsstraße, niemand entlanggeht. Weil zu befürchten ist, dass Teile der heruntergekommenen Fassade herabstürzen könnten. Über dieses Haus, das seit langem den Regionalverband Saarbrücken beschäftigt, haben wir bereits im August letzten Jahres berichtet. Damals erklärte ein Sprecher des Regionalverbandes, dass das Haus in jedem Fall abgerissen werden muss. Damals hieß es auch, dass die Verwaltung, namentlich die Untere Bauaufsicht (UBA), den Abriss der Immobilie anordnen und vom Hauseigentümer das Geld für den Abriss zurückfordern werde. Weil er bis heute nichts unternommen habe, sein Eigentum abzusichern. "Ersatzvornahme" heißt das im Amtsdeutsch. Vergangene Woche hat unsere Zeitung erneut beim Regionalverband nachgefragt, was denn nun mit dem Haus geschieht. Weil hier nicht zu erkennen ist, dass sich etwas verändert hat. Ein Sprecher erklärte jetzt, dass auch auf zweimaliges Zwangsgeld hin der Eigentümer der Immobilie nicht reagiert habe. Und nun stehe die "Ersatzvornahme" bevor. Das bedeutet: Der Hausbesitzer sei nun darüber informiert, dass der Regionalverband das Gebäude abreißen und die Kosten von etwa 70 000 Euro einfordern werde. Ab dem Zeitpunkt, da der behördliche Bescheid rausgegangen sei, habe der Eigentümer eine einmonatige Frist, sich zu äußern. Also bis Mitte Mai. Er könne theoretisch Widerspruch gegen die Verfügung einlegen, dann habe er nochmals einen Monat Zeit, um darzulegen, was er zu tun gedenkt. Geschieht daraufhin wieder nichts, trete die Ersatzvornahme in Kraft. Die Arbeiten würden ausgeschrieben und etwa drei Wochen später könne die Abrissfirma ihen Job erledigen. So also kann mit dem Abriss spätestens im Sommer 2009 gerechnet werden. Höchst seltener FallEin Mitarbeiter der Unteren Bauaufsicht beim Regionalverband erklärte des Weiteren, dass ein amtliches Vorgehen wie am Beispiel Sulzbachtalstraße 255 höchst selten passiert. Er, sagte der Sachbearbeiter, sei seit 20 Jahren im Amt, und sein Bereich erstrecke sich auf zwei Kommunen - Sulzbach und Friedrichsthal. Selbst in zwei Jahrzehnten habe er nicht erlebt, dass eine solche Ersatzvornahme mit allen Konsequenzen habe durchgezogen werden müssen. Und seinen Kollegen gehe es ähnlich. Im Übrigen gehe er davon aus, dass sich die Fälle in den nächsten Jahren häufen. Wegen der vielen Gebäude-Leerstände. Will heißen: Die Untere Bauaufsicht muss handeln, bevor Menschen zu Schaden kommen.

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