Dem Mittelalter ganz nah: Stadtführung durch St. Johann Saarbrücken feiert „700 Jahre Freiheit“
Saarbrücken · In diesem Jahr feiern wir in Saarbrücken „700 Jahre Freiheit“, denn 1322 erhielten St. Johann und Saarbrücken, damals noch zwei getrennte Gemeinden, ihre „Freiheitsrechte“ . Doch was bedeutet das überhaupt? Welche Rechte bekamen die Städte dadurch? Der Verein Geographie ohne Grenzen gibt die Antworten.
Gleich die erste Führung am Freitagnachmittag mit Karl-Ernst Kugler stieß auf großes Interesse. 26 Frauen und Männer jeden Alters folgten dem Gästeführer auf seiner kompakten Kurztour durch die St. Johanner Altstadt. Darunter waren viele Saarbrücker, aber auch Touristen. „Unsere Tochter wird hier ab Herbst am Centre Juridique Jura studieren, deshalb möchten wir die Stadt kennenlernen“, erklärt etwa eine Frau aus dem Süd-Elsass, warum sie mit Mann und Tochter mitgeht.
“Ein Stück Selbstverwaltung“ im Saarbrücker Rathaus
Als erstes nimmt Kugler seine Gäste mit in den Festsaal des Rathauses St. Johann. Denn dort hat ein Maler einige Jahre vor der Vereinigung von Saarbrücken und St. Johann zur Großstadt in Szene gesetzt, wie er sich den feierlichen Akt von 1322 für St. Johann vorstellte. Zu sehen ist dort nebst Gattin Mathilde der Graf Johann I. von Saarbrücken-Commercy, wie er dem vor ihm knienden Bürgermeister einen Freiheitsbrief übergibt. Mit diesem Brief, der sogenannten Stadtrechtsurkunde, die damals auch das von Johann I. abhängige Saarbrücken erhielt, gewährte der Graf als Landesherr den beiden Orten „ein Stück Selbstverwaltung“ und „Selbstbestimmungsrecht“, erklärt Kugler. Zwar noch nicht in dem Ausmaß, wie die Kommunen sie heute haben, aber es war ein erster Schritt in die Richtung. So erhielten Saarbrücken und St. Johann, wie auch viele andere Städte in jener Zeit, von ihrem Landesherren damit etliche Rechte übertragen wie etwa das Marktrecht und die „niedrige Gerichtsbarkeit“, nennt Kugler zwei Beispiele.
Die eigenständige Stadt St. Johann
Noch etwas Entscheidendes, auf das der Gästeführer später zu sprechen kommt: Durch den Freiheitsbrief wurden die Bürger der Stadt auch aus der Leibeigenschaft und Lehensabhängigkeit entlassen, konnten eigenverantwortlich leben, standen nicht mehr in der Pflicht, Frontdienste zu leisten, etwa bei der Reparatur der Burg mitzuhelfen. Umsonst war das jedoch nicht: Die Städte mussten dem Grafen für viele Rechte einen Obulus leisten. Weiter geht es zur zweiten Station, einer Steinbank vor dem Eiscafé Palazzo Sandro am Markt. Das sei der Standort des früheren Untertors, einem von drei Eingängen zur Stadt St. Johann, gewesen, erläutert Kugler. Eine Stadt brauchte im Mittelalter Schutz gegen Feinde. St. Johann sei zwar 1322 schon befestigt gewesen, habe aber erst 1442 eine Stadtmauer geplant, eröffnet Kugler seinen Zuhörern. Anhand eines Stadtplans zeigt er, wie klein die Stadt 1780 war. Sie umfasste gerade einmal den Bereich zwischen jenem Eiscafé und der Bleichstraße, Fröschengasse diesseits der Gerberstraße.
„Wer hinein wollte, musste zahlen“
An den drei Toren, dem Untertor, dem Obertor (heute durch eine Steinmauer nahe dem Gasthaus History markiert) und dem Saartor in Richtung Saar standen laut Kugler zwei Torwächter als Kontrolleure. „Es sollte ja nicht jeder in die Stadt hineinkommen und wer hineinwollte, sollte zahlen“. Auch für die Einfuhr von Waren musste gezahlt werden. Die Einnahmen brauchte die Stadt, um, ähnlich wie heute, ihre Infrastruktur instand zu halten, sagt der Gästeführer. „Der Graf wollte natürlich auch seinen Obulus haben“.
Eine Zeitreise in die Vergangenheit
Nun führt Kugler seine Gruppe zur Basilika, in deren - gerade leider verschlossenen - Hof ein 1782 verstorbener Scharfrichter begraben sei, der die Menschen foltern musste, aber sich auch als Heilpraktiker betätigt habe. 1322 stand an der Stelle der Basilika laut Kugler eine sehr viel kleinere Kirche, drumherum duckten sich die Häuser. Damals sei hier das Zentrum von St. Johann gewesen, hätte hier auch der Markt stattgefunden. Wer hätte das gedacht? Erst nach dem Jahr 1503, als ein Brand große Teile von St. Johann verwüstete, habe man den Markt an die heutige Stelle verlegt, wohin uns Kugler nun geleitet, um uns das Marktrecht von 1322 vorzustellen. Danach durfte jegliches Brot für die Bürgerschaft nur in sogenannten Bannmühlen und Bannöfen hergestellt werden, die dem Grafen gehörten, der sie verpachtete. Gewogen werden durfte nur auf der „Fronwaage“ , der Stadtwaage. „Wehe, wenn jemand mogeln wollte, solche Vergehen standen unter hoher Strafe“, sagt der Stadtführer.
Metzer Pfennigen und Rheinische Gulden
Anders als heute waren damals auch Münzwechsler auf einem Markt unverzichtbar, weil es sehr viele Währungen gab: Der eine zahlte Waren womöglich mit „Metzer Pfennigen“, der andere mit „Trierer Pfennigen“ oder mit „Rheinischen Gulden“. Und da St. Johann ein Dorf der Handwerker und Fischer war, gab es sogar eine Markthalle für Fisch. Zuletzt führt Karl-Ernst Kugler seine Gruppe zu einem Überrest der St. Johanner Stadtmauer, gleich neben dem Motel One. Lediglich 350 Bürger zählte St. Johann im Jahre 1322. Als (Neu-)Bürger in eine Stadt aufgenommen zu werden, sei nicht einfach gewesen, es kostete nicht zuletzt sehr viel Geld. Dennoch seien die Freiheitsrechte für die Entwicklung der Städte ein wichtiges Datum gewesen. Kugler: „Es waren die Anfänge der Demokratie in Europa“.
Weitere Infos zum Thema unter https://www.saarbruecken.de/kultur/stadtgeschichte/700_jahre_saarbruecker_freiheit/