Vorschriften für Hundehalter Wo Hunde weiter von der Leine dürfen

Saarbrücken · Stadt verlängert die vor gut einem Jahr eingeführte Ausnahme für die Halbinsel am Staden. Doch einige Spielregeln gelten auch dort.

 Vor bald neun Jahren, am 11. Mai 2010, demonstrierten Hundebesitzer am Staden für Lockerungen beim Anleinzwang. Inzwischen griff die Stadtverwaltung ihr Anliegen auf.

Vor bald neun Jahren, am 11. Mai 2010, demonstrierten Hundebesitzer am Staden für Lockerungen beim Anleinzwang. Inzwischen griff die Stadtverwaltung ihr Anliegen auf.

Foto: BeckerBredel

Kaum ist die Halbinsel am Staden erreicht, da löst Herrchen die Leine vom Hundehalsband. Sobald Bello sich unter den Blicken seines Besitzers ausgetobt hat, geht’s wieder heimwärts. Selbstverständlich angeleint. Aber von seinem Ausflug ohne Leinenzwang kann der Hund noch eine ganze Weile zehren. Und sein Mensch darf sich freuen, dass die Stadt den Freilauf für Hunde auf der Landzunge am Heizkraftwerk weiterhin zulässt.

 Dieses kleine Vergnügen für des Menschen beste Freunde ist noch gar nicht so lange erlaubt. Im März 2018 erließ die Stadt Haltern und Hunden auf der Vogelinsel die Leinenpflicht zunächst für ein Jahr, um dann Bilanz zu ziehen. Dieses Jahr ist inzwischen um. Die Erfahrungen mit dem Verzicht auf die Pflicht sind so gut, dass die Auslauffläche 2019 bestehen bleibt.

Die Stadtverwaltung hat das Freilauf-Areal am Zugang zur Halbinsel beschildert. Da Wasser das Gelände an drei Seiten umgibt, ist es nicht zusätzlich eingezäunt. Zum rechtsfreien Raum wurde die kleine Grünfläche im März 2018 allerdings keineswegs.

Die Stadt appelliert an alle, die dort ihre Tiere ausführen, dass sie verpflichtet sind, auf andere Nutzer der Vogelinsel Rücksicht zu nehmen. Die entsprechende Vorschrift ist der Paragraph 15 der Saarbrücker Polizeiverordnung. Er schreibt Hundehaltern vor, dafür zu sorgen, dass ihre Tiere niemanden gefährden und die Anlagen nicht beschädigen. Und Hundekot ist sofort zu beseitigen.

Um dem Appell zur Rücksichtnahme Nachdruck zu verleihen, kündigt das Ordnungsamt an, es werde auf der Vogelinsel natürlich weiterhin Kontrollen geben.

Dem Verzicht auf die Leinenpflicht gingen jahrelange Proteste von Hundebesitzern voraus. 2010 hatten sich empörte Tierhalter an die Saarbrücker Zeitung gewandt, um von der Stadt diesen kleinen Freiraum einzufordern.

Sie sagten, es könne nicht sein, dass andere Nutzer der Halbinsel alles mit leeren Bechern und Flaschen verschandeln, Hundehalter aber mit 25 Euro zur Kasse gebeten werden. Und zwar sobald sie ihr Tier nur mal ein bisschen unbeschwert herumtollen lassen.

„Die Stadt soll lieber endlich gegen die Vermüllung hier vorgehen“, sagte einer der Bürger, die zu Beginn des Jahrzehnts gegen den Leinenzwang aufgegehrten. „Morgens um halb acht kassieren die ab, wenn hier noch niemand außer uns Hundehaltern ist“, hieß es damals. Von „Kriminalisierung“ war gar die Rede, von Knöllchen, auch wegen des nicht angeleinten Uralt-Terriers, der nur noch mühsam mit Frauchen Schritt halten konnte.

Mehrere hundert Hundbesitzer hatten mit ihrer Unterschrift die Forderung bekräftigt, ihre Lieblinge zumindest am frühen Morgen und späten Abend ohne Leine laufen lassen zu können.

Die Stadt hatte es allerdings, wie so oft, mit widerstreitenden Interessen zu tun. Denn unumstritten war die Forderung unter den Grünflächennutzern am Staden keineswegs. Andere Spaziergänger beschwerten sich bei der Verwaltung, weil sie sich von Dutzenden nicht angeleinten Hunden belästigt fühlten.

Die Anliegen beider Seiten abwägend, ließ die Stadtverwaltung ihren Sprecher Thomas Blug schon im September 2010 mitteilen: „Wir prüfen, ob und in welchem Umfang das Ausweisen von Hunde-Auslaufflächen sinnvoll sein könnte.“ Ergebnis: Die im März 2018 deklarierte Freilaufzone auf der Vogelinsel.

Blug betont nach wie vor, in den meisten Teilen der Landeshauptstadt hätten es Hund und Besitzer sowieso nicht weit bis in Gebiete ohne Anleinpflicht. In Saarbrücken lasse sich der Wald von fast überall in wenigen Minuten zu Fuß erreichen. „Er ist von nahezu allen Wohnbebauungen maximal zwei Kilometer entfernt.“

Dem Stadtsprecher zufolge kommen die kurzen Wege ins Grüne nicht von ungefähr. 47 Prozent von Saarbrücken seien bewaldet. „Hier nimmt die Stadt bundesweit eine Spitzenposition ein.“

Und was das Wichtigste für die Gassigeher sei: „Im Stadtwald können Hunde frei laufen – das Waldgesetz lässt das ausdrücklich zu.“ Die Stadt sei zudem von idyllischen Weihern, Wiesen und Feldern umgeben. „Dort gilt ebenfalls keine Anleinpflicht. Artgerechter Auslauf für Hunde ist möglich.“

Um Tierhaltern Sicherheit zu geben, listet die Stadt weitere Freilaufflächen auf. Es gibt sie unter anderem ab dem Ende der Mettlacher Straße in Richtung Völklingen und im St. Arnualer Almet.

Dagegen gilt in den Grünanlagen und auf den Siedlungs- und Verkehrsflächen der Stadt grundsätzlich Anleinpflicht. Auch bei öffentlichen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde angeleint sein. Ganz ohne Aufsicht dürfen sie sowieso nirgends herumlaufen. So ist im Wald sicherzustellen, dass Hunde stets im Einflussbereich ihres Menschen bleiben und auf dessen Befehle hören. Und, nicht zu vergessen: Hunde, die nicht gegen Tollwut geimpft sind, haben an der Leine zu bleiben. Überall.

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