Stadt Saarbrücken „Einen Hitze-Alarmplan gibt es bei uns nicht“

Saarbrücken/Forbach · Frankreich hat aus dem Sommer 2003 gelernt. Forbach sorgt sich um seine Senioren. Saarbrücken und der Regionalverband passen.

 Vor allem für ältere Menschen ist die Hitze ein Problem, denn ältere Menschen schwitzen weniger und können sich dadurch weniger abkühlen.

Vor allem für ältere Menschen ist die Hitze ein Problem, denn ältere Menschen schwitzen weniger und können sich dadurch weniger abkühlen.

Foto: picture alliance / dpa/Franco Silvi

Hitze kann lebensgefährlich werden. Die Hitzewelle, die in der ersten Augusthälfte 2003 über Europa zog und mit Spitzentemperaturen von bis zu 47 Grad Celsius sämtliche Rekorde brach, kostete 70 000 Menschen das Leben. Am schlimmsten traf es Frankreich, wo infolge der Hitze 15 000 Menschen starben, vor allem Senioren, Obdachlose und Kranke.

Angesichts überfüllter Notaufnahmen und Leichenhallen machte die Öffentlichkeit der Regierung damals schwere Vorwürfe, nicht schnell genug einen Katastrophenplan aufgestellt zu haben. Der Leiter des Gesundheitsministeriums musste sogar zurücktreten.

Noch im selben Jahr zog die Regierung Konsequenzen, indem sie einen nationalen Hitze-Notfallplan, den Plan Canicule, entwickelte. Diese Plan wirkt bis auf die kommunale Ebene hinunter, indem er den kommunalen Gesundheits- und Sozialbehörden vorschreibt, bestimmte Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Hitzetod zu ergreifen.

Die wichtigsten Maßnahmen betreffen invalide Menschen ab 60 und Senioren ab 65, um die die Kommunen sich im Falle eines Hitzealarms kümmern müssen. „Wir müssen zunächst erfassen, wie viele Senioren in unserer Kommune leben, in Forbach haben wir allein 2400 Menschen über 70“, erläutert der Leiter des Forbacher Sozialamtes, Jean-Jacques Adam, die Vorgehensweise.

Jedes Jahr Anfang April schreibt die Stadt ihre Senioren an und bietet ihnen an, sich freiwillig registrieren zu lassen. „Es geht uns vor allem um die Älteren, die allein zu Hause leben oder abgelegen wohnen und keine Familie in der Nähe haben. Das Ziel der Maßnahmen ist, dass niemand zu Hause vergessen wird“, sagt Adam.

84 Forbacher hätten sich registrieren lassen. „Sobald der Präfekt Hitzealarm schlägt und verkündet, dass der Plan Canicule mit Stufe orange in Kraft tritt, rufen wir die Registrierten systematisch an und fragen, ob sie Hilfe brauchen“, schildert der Leiter des Sozialamtes, was dann passiert. Wenn sich am Telefon niemand melde, schicke man jemanden zu der Adresse, um nachzusehen, ob die Person verreist ist oder ob sie Hilfe braucht.

Die Stadt arbeitet dabei eng mit Sozial- und Pflegediensten zusammen. Wenn es nötig ist, so sagt Adam, bringe man den Betroffenen auch Trinkwasser vorbei oder Wasserzerstäuber, die gerade Senioren, deren Fähigkeit zum Schwitzen reduziert ist, zum Befeuchten und Abkühlen der Haut empfohlen werden. „Oftmals“, fügt Adam hinzu, „erfahren wir dann noch von anderen Problemen, wir rufen gegebenenfalls auch den Arzt an oder informieren die Familie.“

Größere Kommunen wie Metz haben Vorkehrungen getroffen, um Senioren, wenn es bei ihnen daheim zu heiß ist, auch vorübergehend in klimatisierten Pflegeeinrichtungen unterzubringen. Darüber hinaus sind die Kommunen auch gehalten, die Bevölkerung für die Gefahr der Überhitzung zu sensibilisieren und sie zu informieren, was man dagegen tun kann.

„Das machen wir meist in Form von Faltblättern, mithilfe der Presse und mit Hinweisen auf den kommunalen Webseiten“, sagt Adam. Städte wie Straßburg oder Metz verzeichnen auf ihren Seiten sogar, wo man im Stadtgebiet Toilettenanlagen, Brunnen zum Abkühlen oder Trinkbrunnen findet.

Wie aber sieht es auf deutscher Seite mit Präventionsmaßnahmen bei den Kommunen aus? Saarbrücken selbst treffe keine besonderen Vorkehrungen, teilt die Stadtpressestelle mit und verweist an den Regionalverband, da diesem das Gesundheitsamt unterstehe.

„Einen Hitze-Alarmplan wie in Frankreich gibt es bei uns wohl nicht, eine gesetzliche Informationspflicht durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zu dieser Thematik besteht ebenfalls nicht explizit“, sagt Lars Weber, Pressesprecher des Regionalverbandes. Laut dem saarländischen Gesundheitsdienstgesetz hätten die Gesundheitsämter dafür Sorge zu tragen, dass allgemein Informationen zur Abwendung von Umweltgefahren vorhanden seien und vermittelt würden. Dafür könne man, so sagt Weber, vor allem auf die Webseite der Landesregierung im Themenportal „Gesundheit“ https://www.saarland.de/70927.htm verweisen. Man habe jetzt aber auch einen Link zu dieser Seite auf die Homepage des Regionalverbandes gesetzt.

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