Saarbrücken Betreuung: Was Eltern über Kita-Beiträge wissen sollten

Saarbrücken · Eltern stehen in diesem Jahr unter einem besonders hohen Druck. Die Saarbrücker Stadtverwaltung erinnert sie an eine wichtige Regelung zu den Betreuungsbeiträgen.

 Die Stadt Saarbrücken weist Eltern auf eine wichtige Regelung für die Gebühren in Kitas und anderen städtischen Betreuungseinrichtungen hin (Symbolfoto).

Die Stadt Saarbrücken weist Eltern auf eine wichtige Regelung für die Gebühren in Kitas und anderen städtischen Betreuungseinrichtungen hin (Symbolfoto).

Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Die Stadt Saarbrücken erlässt Eltern zwei Drittel der für den Januar zu zahlenden Beiträge für Kitas, Freiwillige Ganztagsgrundschulen (FGTS) und Horte in Gebundenen Ganztagsschulen. Darauf weist die Stadtpressestelle hin. Diese Regelung basiere auf einem Beschluss des Landes. In den städtischen Kindertageseinrichtungen betreffe das sowohl Krippe als auch Kindergarten, in den FGTS sowohl die kurzen als auch die langen Gruppen. Weiter heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus, das Land übernehme nach einem entsprechenden Beschluss des Kabinetts auch die Elternbeiträge für die erste Februarhälfte. Eltern und andere Erziehungsberechtigte müssten keinen Antrag auf Erstattung stellen. Um eine unnötige finanzielle Belastung zu vermeiden, setzt die Stadt Saarbrücken für ihre Einrichtungen den Einzug der Elternbeiträge für Januar komplett aus. Eltern und Erziehungsberechtigte werden außerdem gebeten, für diesen Monat keine Beiträge zu überweisen. Sollten sie dennoch bereits für Januar Zahlungen an die Stadt geleistet haben, werden ihnen die Differenzbeträge in Kürze erstattet. Dabei ist zu beachten, dass ein Drittel des Monatsbeitrages für den Januar in einem Folgemonat eingefordert wird.

Zusätzliche Informationen zur Höhe der verbleibenden Beitragszahlung erhalten Eltern in den jeweiligen Einrichtungen.

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