Anleinpflicht für Hunde Stadt greift gegen freilaufende Hunde durch

Saarbrücken · Nach Beschwerden von Spaziergängern und Radfahrern wird am Staden nun kontrolliert, ob Hundehalter ihre Tiere angeleint haben.

 Die Stadt erinnert daran: Hunde müssen in öffentlichen Anlagen angeleint sein.  Symbolfoto: Arno Burgi/dpa

Die Stadt erinnert daran: Hunde müssen in öffentlichen Anlagen angeleint sein. Symbolfoto: Arno Burgi/dpa

Foto: dpa/Z5456 Arno Burgi

Wo  Menschen sind, das gibt es auch Konflikte. Die wie Erwachsene zu lösen, scheint nicht immer einfach zu sein. Und ganz schwierig scheint es zu werden, wenn neben den Menschen auch noch Hunde im Spiel sind. Die Beschwerden über Hunde, die dort frei rumlaufen, wo sie das eigentlich nicht dürfen, häufen sich jedenfalls. Was an einer menschlichen, nicht an einer tierischen schwäche liegt: Wenn sie nicht streng kontrolliert werden, scheinen Regeln in Vergessenheit zu geraten. Die Anleinpflicht für Hunde in öffentlichen Anlagen zum Beispiel.

Berreits seit einiger Zeit beobachte er am Staden, „dass Hundehalter immer öfter und ungeniert ihre Vierbeiner frei laufen lassen“, berichtet zum Beispiel ein Spaziergänger. Das sei „manchmal sehr gefährlich, wenn Radfahrer, alte Leute und kleine Kinder zu Fuß dort unterwegs sind“, hat der Mann beobachtet. „Nur Vollbremsungen können dann noch Unfälle verhindern“, sagt er.

 Insbesondere auf der Halbinsel vor dem Ruderclub Undine könne man morgens zwischen 8 und 10 Uhr „die Hunde rudelweise frei laufen sehen“. Kein Problem, man kann ja reden? Nicht immer. „Bittet man Hundebesitzer, deren Hund einem zu nahe kommt, darum, ihn mal anzuleinen, bekommt man zur Antwort, man könne ja woanders gehen. Hier auf der Halbinsel gelte keine Anleinpflicht, das habe das Wasserwirtschaftsamt so entschieden“, berichtet der Spaziergänger.

Kurios sei: Ein recht neues Schild, das vom Amt für Grünanlagen und Forsten der Stadt an der Wiese auf der Halbinsel aufgestellt wurde, weist das Gelände als eine Fläche aus, auf der gegrillt werden darf.  „Was man nicht darf, ist darauf auch zu sehen: Kein Fußballspielen, keinen Müll hinterlassen, keine Musik hören und kein Zelten. Dass Hunde dort anzuleinen sind – davon steht auf dem Schild nichts. Also Hundepinkel- und Kackwiese und Grillplatz in einem? Guten Appetit!“, sagt der Spaziergänger.

Auch wenn auf diesem und anderen Schildern nicht ausdrücklich auf die Anleinpflicht hingewiesen wird: Hund sind an der Leine zu führen. Das teilte Stadtpressesprecher Thomas Blug gestern auf SZ-Anfrage mit. Er verweist auf Paragraf 15 der „Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung  der öffentlichen Sicherheit  und Ordnung  auf Straßen und Anlagen  der Landeshauptstadt Saarbrücken“. Demnach „gilt der Anleinzwang  auf öffentlichen Straßen  innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und in öffentlichen Anlagen“, sagt Blug. Also auch auch der Saarhalbinsel.
Die Verodnung formuliert klar: „Wer Hunde mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass niemand gefährdet wird und dass Anlagen nicht beschädigt werden.“ Und auch was sdie Hinterlassenschaften der Vierbeiner angeht, zitiert Blug die Verordnung: „Den Haltern oder Führern von Hunden ist es untersagt, die öffentlichen Straßen und Anlagen durch Hunde verunreinigen zu lassen. Von Hunden verursachte Verunreinigungen sind vom Halter oder Führer unverzüglich zu beseitigen. Hierzu ist ein geeignetes Hilfsmittel für die Aufnahme und den Transport mitzuführen (z.B. Tütchen) und auf Verlangen vorzuzeigen.“

Wer sich daran nicht halte, muss  mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. In den vergangenen fünf Jahren wurden 268 mal solche Bußgeldverfahren eingeleitet.

 In den vergangenen Jahren hat der städtische Ordnungsdienst die Halbinsel „weitgehend von den Kontrollen ausgenommen“, sagt Blug. Das habe man „auf vielfachen Wunsch von insbesondere älteren Hundehaltern“ getan, „die beklagten, dass es innenstadtnah kaum Auslaufflächen für Hunde gebe“. Die Stadt habe das Freilaufen von Hunden auf der Halbinsel geduldet. Weil sich „in den vergangenen Monaten Beschwerden über freilaufende Hunde am Staden und auch auf der Halbinsel sowie eine fehlende Rücksichtnahme der Halter gegenüber anderen beziehungsweise mangelhafte Kontrolle über die Hunde gehäuft“ haben, sei nun Schluss mit der Duldung.    

 Auch wenn auf solchen städtischen Schildern keine Anleinpflicht steht, sie gilt auch am Staden und der auf der Saar-Halbinsel.  Foto: ols

Auch wenn auf solchen städtischen Schildern keine Anleinpflicht steht, sie gilt auch am Staden und der auf der Saar-Halbinsel. Foto: ols

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„Wir werden die Beschwerden zum Anlass nehmen und dort die Kontrollen wieder aufnehmen“, kündigt Thomas Blug an.

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