Schwerbehinderte Stadt beschäftigt 185 Schwerbehinderte

Saarbrücken · Zahl der Mitarbeiter liegt deutlich über der Pflichtquote. Außerdem geht die Stadt neue Wege in der Berufsausbildung.

 Die Stadt Saarbrücken setzt Schwerbehinderte in vielen Teilen der Verwaltung  ein. 

Die Stadt Saarbrücken setzt Schwerbehinderte in vielen Teilen der Verwaltung  ein. 

Foto: dpa/Stefan Puchner

Mittendrin statt ausgegrenzt: So sollen Menschen mit Behinderung in Deutschland leben können. Das geht aber nur, wenn sie wie alle anderen eine Stelle finden. Nicht zuletzt dort, wo sich ein Arbeitgeber als Vorbild sieht. Das tut die Stadt Saarbrücken, wie die Sozialcharta für ihre Mitarbeiter zeigt. Demnach darf der Sparzwang wegen der Schulden nicht auf Betriebsklima und Arbeitsbedingungen durchschlagen. In der Sozialcharta steht unter Punkt 9: „Auch künftig sollen Schwerbehinderte eingestellt werden.“ Aber wie sieht das heute aus? Wir fragten die Stadt, ob sie ihren Pflichten nachkommt.

Sie tut es, wie ihr Sprecher Robert Mertes versichert. „Die Landeshauptstadt Saarbrücken beschäftigt zurzeit 185 Schwerbehinderte.“ Das seien etwa 7,5 Prozent der Mitarbeiter und mehr, als es das Gesetz vorschreibt. „Die Mindestquote für die Beschäftigung von Schwerbehinderten beträgt fünf Prozent“, sagt Mertes.

Schwerbehinderte sind in den Saarbrücker Bürgerämtern tätig und im Amt für Kinder, Bildung und Kultur eingesetzt. Sie gehören zum Ordnungsamt, dem Amt für Soziale Angelegenheiten und verstärken das Team der Stadtbibliothek. Weitere Arbeitsplätze bieten die Eigenbetriebe: Das sind der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb  (ZKE), der Gebäudemanagementbetrieb (GMS) und das Jugendhilfezentrum (JHZ). Die Schulden der Stadt stehen ihrem Ziel nicht entgegen, Schwerbehinderte auszubilden und nach der Lehre weiterzubeschäftigen. Mertes betont, der Schuldenstand der Stadt habe keinen Einfluss darauf, ob sie Schwerbehinderte einstellt. Diese seien auf normalen Arbeitsplätzen eingesetzt, für die ein Personalbedarf besteht.  „Sie erbringen also, wie andere Mitarbeiter auch, für ihr Entgelt eine entsprechende Arbeitsleistung. Ein finanzieller Nachteil entsteht daher nicht.“ Einzige Besonderheit: Schwerbehinderte Bewerber werden in Auswahlverfahren, wie gesetzlich vorgesehen, bevorzugt berücksichtigt. Um ihren hohen Ansprüchen als Arbeitgeber gerecht zu werden, hat die Stadt eine Integrationsvereinbarung. Sie regelt unter anderem Pflichten des Arbeitgebers, Auswahlgrundsätze, Prüfungen und wie Barrierefreiheit zu schaffen ist.

„Über die Erfüllung der Vorgaben wachen unter anderem der städtische Schwerbehindertenbeauftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung.“ Die Stadt beteiligt sich außerdem in Kooperation mit der Saarland-Heilstätten-GmbH (SHG) an einer virtuellen Werkstatt. Das bundesweit einmalige Modell bietet 72 Arbeitstrainingsplätze für seelisch  schwer behinderte Menschen. Und zwar nicht an einem Standort wie in klassischen Behindertenwerkstätten, sondern verteilt auf mehrere Betriebe. Vier Beschäftigte trainieren bei der Stadt für ihren künftigen Berufsalltag.

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