Jubiläum der Sozialgerichtsbarkeit Seit 60 Jahren entscheiden Saar-Richter über soziale Belange

Saarbrücken · Anlässlich des Jubiläums der Sozialgerichtsbarkeit im Saarland gab es einen Festakt in der Ludwigskirche. Der Präsident des Bundessozialgerichtes fand lobende und auch mahnende Worte.

 In der Saarbrücker Ludwigskirche feiert die Saarländische Sozialgerichtsbarkeit  am Mittwoch ihr 60-jähriges Bestehen. Es treffen sich dort der Justizminister Peter Strobel, der Präsident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel und der neue Präsident des Landessozialgerichts für das Saarland, Steffen Dick. (v.l.)

In der Saarbrücker Ludwigskirche feiert die Saarländische Sozialgerichtsbarkeit am Mittwoch ihr 60-jähriges Bestehen. Es treffen sich dort der Justizminister Peter Strobel, der Präsident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel und der neue Präsident des Landessozialgerichts für das Saarland, Steffen Dick. (v.l.)

Foto: BeckerBredel

Mit einem Festakt in der Ludwigskirche Saarbrücken hat die saarländische Sozialgerichtsbarkeit am Mittwoch ihr 60-jähriges Jubiläum gefeiert. Seit 1954 ist die Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland eine von fünf Gerichtsbarkeiten. Im Saarland wurde sie zum 1. Januar 1959 eingeführt. Sie ist unter anderem zuständig für Angelegenheiten der Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung), der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV), der Sozialhilfe, der Schwerbehinderung und des sozialen Entschädigungsrechts. Sie besteht im Saarland aus dem Sozialgericht für das Saarland und dem Landessozialgericht für das Saarland mit insgesamt 22 Richtern.

Nach einem Grußwort des Präsidenten des Landessozialgerichtes, Steffen Dick, betonte Saar-Justizminister Peter Strobel in seiner Rede, wie wichtig die Sozialgerichtsbarkeit für die Gesellschaft sei. „Sie spiegelt das aktuelle Geschehen unserer Gesellschaft wieder.“ Außerdem würden an den Sozialgerichten des Landes Tag für Tag Entscheidungen gefällt, die eine Vielzahl von Menschen maßgeblich in ihrem Alltag betreffen. Somit hätte diese Gerichtsbarkeit eine hohen Stellenwert innerhalb der Justiz.

Das bestätigte auch der Festredner der Veranstaltung, der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel. 400 000 Verfahren jährlich würden bundesweit an den Gerichten abgearbeitet. Und bei den meisten gehe es um Einzelschicksale bezüglich Rente, Grundsicherung und Sozialhilfe. „Es geht um Leistungen, die für die Bürger von existenzieller Bedeutung sind“, so Schlegel. In manchen Fällen ermöglichten erst Sozialleistungen den Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Das mache einen Sozialstaat aus.

Gleichzeitig appellierte Schlegel an die Verantwortung der Richterinnen und Richter. Sozialleistungen seien keine Almosen. Eine Stigmatisierung der betroffenen Bürger müsse zwingend verhindert werden. „Ich wünsche mir von den Richterinnen und Richtern, dass sie zuhören können, Geduld aufbringen und alle verständlich erklären.“

Auf der anderen Seite mahnte Schlegel, dass die Kritik am Sozialstaat immer heftiger werde. Trotz Reformpaketen in den vergangenen Jahren wie die Mütterrente oder die Rente mit 60 Jahren ohne Abschlag. „Die Erwartungen werden immer höher.“ Schlegel gibt zu, dass noch „viel Luft nach oben“ sei, vor allem was die Möglichkeit betreffe, gleiche Startbedingungen für alle zu schaffen – unabhängig vom finanziellen Hintergrund. Es müsse aber weiterhin gefördert und gefordert werden. Es brauche Anreize, sein Leben selbst in die Hand zu nehmen. „Ich weiß, das sehen viele anders. Stichwort bedingungsloses Grundeinkommen oder Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung.“ Aber für ihn stehe fest, dass ein Staat, der allen alles gewährt, wo Eigenverantwortung möglich wäre, abhängig mache. Und Abhängigkeit sei das Gegenteil von einem Leben in Würde. Angemessen hingegen sei die Hilfe des Sozialstaates für all diejenigen, die dadurch ihrer Eigenverantwortung gerecht würden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort