Hartz 4 Sozialgericht kritisiert Jobcenter
Saarbrücken · Im Streit um den Entzug der Hartz-IV-Leistungen an einen herzkranken Kunden durch das Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken hat das Sozialgericht dem Betroffenen vorläufig Recht gegeben.
23.01.2020
, 18:11 Uhr
Der Beschluss der 16. Kammer datiert vom 10. Dezember 2019. Nach Gerichtsangaben hat das Jobcenter dagegen keine Beschwerde erhoben, womit der Beschluss rechtskräftig sei. Nach Angaben von Rechtsanwalt Fred Valentin, der den Saarbrücker vertritt, sind zwischenzeitlich wieder Zahlungen eingegangen.