Vorgabe des Strahlenschutzgesetzes Land will Gefahrengas Radon aufspüren

Saarbrücken · Über das ganze Saarland sollen die Messungen verteilt werden, auch in Haushalten. Radon gilt in hohen Konzentrationen als krebserregend.

 An den rot markierten Stellen ist die Radonbelastung besonders hoch.

An den rot markierten Stellen ist die Radonbelastung besonders hoch.

Foto: SZ/Müller, Astrid

Das Umweltministerium will im Februar damit beginnen, die Radon-Konzentrationen saarlandweit zu messen. Radon ist ein natürlich im Erdboden vorkommendes Edelgas, das in höheren Konzentrationen in der Atemluft das Lungenkrebs-Risiko erhöhen kann (wir berichteten). Für die Messungen sucht die Behörde 1200 Freiwillige im Saarland, die die Messgeräte (Dosimeter) für sechs bis zwölf Monate in ihren Wohnungen aufstellen. Aufgerufen zur Teilnahme an den Messungen sind auch die rund 500 Kindertagesstätten und Schulen im Saarland. Zudem soll an bis zu 70 weiteren Orten im Land die Bodenluft gemessen werden. Aus früheren Untersuchungen des Bundes gibt es bereits 113 Messergebnisse solcher Bodenluft-Untersuchungen im Saarland. Die Gesamtheit aller Ergebnisse soll Aufschluss darüber geben, wo im Saarland bis Ende 2020 gegebenenfalls Radon-Vorsorgegebiete aufgrund erhöhter Werte ausgewiesen werden müssen. Dies schreibt das neue Strahlenschutzgesetz vor, das Anfang des Jahres in Kraft trat. Dort ist auch ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Bodenluft festgeschrieben worden. Wird dieser Wert in mindestens zehn Prozent der Gebäude auf dem Großteil einer untersuchten Fläche überschritten, gilt es als Vorsorgegebiet.