Minister Jost: Keine Gefahr Mensch und Umwelt Saarland will Grubenflutung unter Auflagen genehmigen

Saarbrücken · Sie ist seit Jahren heftig umstritten: Jetzt hat die Landesregierung grünes Licht für die Teilflutung ehemaliger Bergwerke auf minus 320 Meter gegeben.

 Die Teilflutung ehemaliger Bergwerke im Saarland ist heftig umstritten.

Die Teilflutung ehemaliger Bergwerke im Saarland ist heftig umstritten.

Foto: Ruppenthal

Die Landesregierung will die umstrittene Teilflutung ehemaliger Bergwerke im Saarland unter Auflagen genehmigen. Das gaben Umweltminister Reinhold Jost und Wirtschaftsstaatssekretär Jürgen Barke (beide SPD) am Dienstag bekannt. Die Genehmigung ist mit umfangreichen Auflagen für den Bergbaukonzern RAG verbunden. So muss dieser etwa den Wasseranstieg permanent überwachen, mit Pumpen jederzeit auf den Pegelstand einwirken können und das Grubenwasser vor der Einleitung in Flüsse wie die Saar von Schadstoffen befreien. Bis die von der RAG beantragte Teilflutung auf minus 320 Meter beginnen kann, dürften mehrere Jahre vergehen. Denn zum einen wird der Bergbaukonzern Zeit brauchen, um die Bedingungen des Landes für eine Flutungsgenehmigung zu erfüllen, zum anderen werden gerichtliche Auseinandersetzungen im Streit um das Vorhaben erwartet.

Umweltminister Jost betonte am Dienstag: „Eine Gefahr für Mensch und Umwelt durch die Teilflutung besteht nicht.“ Dies sei Ergebnis einer „sorgfältigen Prüfung“ der Behörden mithilfe zahlreicher Gutachten. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Trinkwasser im Saarland sei „ausgeschlossen“, so Jost. Zudem ziehe die Genehmigung der Teilflutung nicht automatisch eine komplette Flutung nach sich, wie sie die RAG langfristig beabsichtigt. Sollte der Konzern diese sogenannte Phase 2 beantragen, werde darüber in einem gesonderten Genehmigungsverfahren entschieden.

Die RAG hat nun zwei Wochen Zeit, zu dem Genehmigungsentwurf des Landes Stellung zu nehmen. Mit der anschlließenden behördlichen Genehmigung beginnt dann eine vierwöchige Frist für die Einreichung von Klagen beim Oberverwaltungsgericht.

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