Anspruch auf Gratis-Maske für Risikogruppen Ab wann kostenlose FFP2-Masken in Saar-Apotheken verteilt werden

Saarbrücken · Drei kostenlose Masken sollen sich über 60-Jährige sowie Menschen, die einer Risikogruppe angehören, in den Apotheken abholen dürfen.

 Frühestens ab dem 15. Dezember erhalten Patienten ab 60 Jahre kostenlose Schutzmasken in ihrer Apotheke.

Frühestens ab dem 15. Dezember erhalten Patienten ab 60 Jahre kostenlose Schutzmasken in ihrer Apotheke.

Foto: obs/ABDA

Mit einer neuen Corona-Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken sollen alle Risikogruppen Zugang zu kostenlosen oder vergünstigten FFP2-Masken bekommen. Die Verteilung dieser kostenlosen FFP2-Masken wird in Saar-Apotheken frühestens ab dem 15. Dezember gestartet, wie die Apothekenkammer des Saarlandes mitteilte.

In einem ersten Schritt ist demnach vorgesehen, dass sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in der Apotheke abholen können. „Allein die Ankündigung einer solchen Verordnung hat bereits heute zu einem enormen Andrang in allen saarländischen Apotheken geführt“, teilte die Apothekenkammer des Saarlandes weiter mit.

„Logistisch ist es eine Herkulesaufgabe, 27 Millionen Patienten noch bis Jahresende mit jeweils drei FFP2-Masken zu versorgen. Wir Apotheker geben unser Bestes und appellieren an unsere Patienten, etwas Geduld zu haben und nicht alle am ersten Tag die Apotheken zu stürmen“, sagte Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes. „Ich rufe außerdem jeden Patienten dazu auf, seine Stammapotheke aufzusuchen.“

Die Apotheken verteilen frühestens ab dem 15. Dezember an Risikopatienten jeweils drei kostenlose Schutzmasken. Die Patienten haben bis zum 31. Dezember 2020 Zeit, sich die FFP2-Masken abzuholen.

„Die Apotheken können nur die Masken verteilen, die sie auf dem Markt beschaffen können. Das geht nicht alles an einem Tag“, erklärte Saar weiter: „Die ersten drei Masken werden an alle Risikogruppen ohne große Vorabprüfung verteilt. Damit besteht natürlich die Gefahr, dass sich manche Patienten in mehreren Apotheken drei Masken besorgen. Ich appelliere bereits an dieser Stelle an alle Patienten, dies nicht zu tun. Nur wenn sich jeder Patient in einem ersten Schritt auf die ihm zustehenden drei Masken beschränkt, werden alle Risikogruppen versorgt werden können. Andernfalls werden die Schwachen und Langsamen in unserer Gesellschaft unversorgt bleiben. Dies kann und darf nicht sein!“

Ab Januar sollen berechtigte Patienten laut Mitteilung der Apothekenkammer in einer zweiten Phase mit weiteren Masken versorgt werden. Dafür werden sie von ihrer Krankenversicherung zwei fälschungssichere Berechtigungsscheine für je sechs FFP2-Masken erhalten. Als Eigenanteil wird für jeweils sechs Masken eine Zuzahlung von zwei Euro vorgesehen. Insgesamt hat jeder Betroffene Anspruch auf insgesamt 15 FFP2-Masken.

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